Eine MPU kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden. Der geringste Anteil aller angeordneten MPU ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung wegen Punkten (acht oder mehr) in Flensburg.
Bei etwa 10,5 Mio. Fahrerlaubnisinhabern der Republik waren zum 01.01.2018 Einträge in Flensburg vorhanden. Der Hauptgrund für Einträge waren allgemeine Ordnungswidrigkeiten, aber auch Handyverstöße, Alkohol, Drogen und Unfallflucht führen zum Eintrag von Punkten in Flensburg. Die meistbegangenen Ordnungswidrigkeit sind dabei Geschwindigkeitsüberschreitungen, rund 3,5 Mio. Verstöße.
Dabei ist wichtig anzumerken, dass verschiedene Vergehen im Straßenverkehr eine unterschiedliche Anzahl an Punkten bedeuten. Eine Ordnungswidrigkeit führt zu einem Punkt, Eine grobe Ordnungswidrigkeit zu zwei Punkten und wer eine Straftat im Straßenverkehr begeht, erhält drei Punkte in Flensburg. Die angesammelten Punkte bleiben nicht ein Leben lang im Register vermerkt. Nach einer gewissen Zeit verjähren die Punkte und werden gelöscht. Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt werden nach zwei Jahren und 6 Monaten aus dem Register gelöscht. Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten verbleiben jedoch 5 Jahre im Register in Flensburg. Straftaten mit 3 Punkten, oder mehr, werden nach 10 Jahren gelöscht. Durch die Teilnahme an einem Punkteabbauprogramm, kann man seine Punkte schon vor Verjährung abbauen.
Für das Abbauen von Punkten sind jedoch einige Regeln zu beachten, so wird der Punktestand nur um einen Punkt verringert pro Abbauseminar. Ein Seminar zum Punkteabbau kann innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nur einmal freiwillig durchgeführt werden und auch nur, wenn das Punktekonto nicht mehr als 5 Punkte aufweist. Wer 6 oder 7 Punkte in Flensburg hat bekommt eine schriftliche, kostenpflichtige, letzte Verwarnung und einen Hinweis mit der Aufforderung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.
Sind 8 Punkte in Flensburg registriert kommt es zum unweigerlichen Entzug des Führerscheins. Dieser kann nur durch die oben genannte MPU wiedererlangt werden. Im Gegensatz zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung wegen Alkohol oder Drogen, wird hier kein Abstinenznachweiß erforderlich. Vielmehr geht es um eine intensive und kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten im Straßenverkehr. Um die MPU zu bestehen, sollte dem Gutachter glaubhaft vermittelt werden, dass das Fahrverhalten reflektiert und überdacht wurde. Hilfreiche Fragen um sich mit seinen Verstößen reflektiert zu beschäftigen, wären z.B. in welchen Situationen bzw. in welcher emotionalen Lage, die Vergehen begangen wurden.
In der MPU sollte also deutlich werden, dass sich intensiv mit dem eigenen Verhalten auseinandergesetzt wurde. Wir von MPU Pilot helfen Dir dabei, dein eigenes Verhalten aufzuarbeiten und dem Gutachter zu verdeutlichen, dass Du dein Verhalten reflektiert hast. Statistiken zeigen, dass die alleinige Aufarbeitung der Delikte dazu führt, dass der Gutachter nicht davon überzeugt ist, dass der auffällig gewordene Kraftfahrer in Zukunft sicher und regelkonform am Straßenverkehr teilnehmen wird. Wichtig ist zu beachten, dass pauschale Aussagen wie „Ich halte mich in Zukunft an die Verkehrsregeln, da die Strafe so hoch war“ oder „Es war ein Versehen“ dazu führen, dass der Gutachter den Eindruck hat, dass das Fehlverhalten nicht eingesehen wurde. Um solche Fehler zu vermeiden unterstützen wir dich bei MPU Pilot gerne.
Was ist vor der MPU zu beachten?
Wichtiges das vor der MPU zu beachten ist, ist das frühestens 3-6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist der Antrag auf Neuerteilung gestellt werden kann. Nach Ende der Frist und erfolgreicher MPU kann der Führerschein wiedererlangt werden. Eine MPU ist nicht zwangsläufig nach Ende der Sperrfrist abzulegen – Man kann die MPU also angehen, wann immer man sich bereit dazu fühlt. Der Zeitraum vor der MPU sollte jedoch gut für eine verkehrspsychologische Aufarbeitung mit MPU Pilot genutzt werden.