§ 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs

Inhaltsverzeichnis

Was besagt § 315c StGB?

§ 315c des Strafgesetzbuchs (StGB) regelt die „Gefährdung des Straßenverkehrs“. Es handelt sich um eine Verkehrsstraftat, die dann greift, wenn jemand durch grobe Verkehrsverstöße oder Fahren in fahruntüchtigem Zustand Leib, Leben oder fremdes Eigentum gefährdet.
Wichtige Elemente:

  • Tatbestand: Verstoß gegen zentrale Verkehrsregeln oder Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss.
  • Gefährdung: Es muss zu einer konkreten Gefahr für Personen oder bedeutende Sachwerte kommen.
  • Strafandrohung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, oft kombiniert mit Führerscheinentzug.

Diese Norm ist besonders relevant für die MPU, weil sie in vielen Fällen automatisch zur Anordnung einer MPU führt.


Unterschied zwischen § 315c StGB und § 316 StGB

§ 316 StGB betrifft das „Fahren unter Alkoholeinfluss oder anderen berauschenden Mitteln“, unabhängig davon, ob eine konkrete Gefährdung vorlag.
Der Unterschied:

  • § 315c StGB: Fahren unter Einfluss oder grober Verkehrsverstoß mit Gefährdung.
  • § 316 StGB: Fahren unter Einfluss ohne nachweisbare Gefährdung.

Beispiel:

  • Wer mit 1,5 Promille in einer Kurve ins Schleudern gerät und fast einen Unfall verursacht → § 315c StGB.
  • Wer mit 1,5 Promille kontrolliert fährt, aber kontrolliert gestoppt wird → § 316 StGB.

Für die MPU bedeutet das: § 315c wird oft härter gewertet, da das Verhalten bereits zu einer konkreten Gefahr geführt hat.


Was gilt als Gefährdung des Straßenverkehrs?

„Gefährdung“ ist im Strafrecht streng definiert: Es muss eine konkrete Gefahr vorliegen, bei der es fast zu einem Schaden gekommen wäre.
Beispiele:

  • Fast-Kollision mit einem anderen Fahrzeug.
  • Beinahe-Anfahren eines Fußgängers.
  • Scharfes Ausweichen eines anderen Fahrers wegen Ihres Fahrfehlers.

Nicht jede riskante Situation erfüllt automatisch § 315c – es muss messbar gefährlich gewesen sein.
Für die MPU-Vorbereitung ist wichtig: Der Gutachter möchte wissen, ob du verstehst, warum dein Verhalten gefährlich war und wie du künftig solche Situationen vermeidest.


Höhe der Geldstrafe bei Gefährdung des Straßenverkehrs

Die Geldstrafe hängt von der Schwere der Tat, den Einkommensverhältnissen und ggf. Voreintragungen ab. Möglich sind:

  • Geldstrafe in Tagessätzen (meist zwischen 30 und 90 Tagessätzen).
  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren in besonders schweren Fällen.
  • Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis (mindestens 6 Monate, oft länger).
  • Sperrfrist für die Neuerteilung (mind. 6 Monate, in der Praxis häufig 12–15 Monate).

Bei Straftaten nach § 315c ist eine MPU fast immer Voraussetzung für die Wiedererteilung – besonders bei Alkohol, Drogen oder grober Fahrlässigkeit.


MPU-Relevanz von § 315c StGB

Wer wegen § 315c auffällig wurde, muss in der MPU meist zeigen:

  • Einsicht: Erkennen, warum das Verhalten gefährlich war.
  • Veränderung: Nachweislich verändertes Fahrverhalten und Lebensumstände.
  • Risikobewusstsein: Klare Strategien, um ähnliche Fehler zu vermeiden.

Dabei prüfen Verkehrspsychologen häufig:

  • Ursachenanalyse (z. B. Alkohol, Drogen, Aggression, Ablenkung).
  • Veränderungen seit der Tat.
  • Glaubwürdigkeit der Schilderungen.

Tipps für Betroffene

  1. Frühzeitig informieren
    Schon vor Ablauf der Sperrfrist sollte klar sein, welche Nachweise (z. B. Abstinenznachweise, verkehrspsychologische Beratung) nötig sind.
  2. MPU-Vorbereitung nutzen
    Ein erfahrener Verkehrspsychologe hilft, die Tat aus Sicht der Gutachter zu analysieren.
  3. Abstinenz oder kontrolliertes Trinken
    Bei Substanzbezug muss klar geregelt sein, wie künftig sicher gefahren wird.
  4. Fahrverhalten dokumentieren
    Teilnahme an Fahreignungsseminaren oder Verkehrssicherheitskursen kann positiv bewertet werden.

Fazit

§ 315c StGB ist eine der schwerwiegendsten Vorschriften im Straßenverkehrsrecht. Wer hier verurteilt wird, muss fast immer mit Führerscheinentzug und MPU rechnen. Entscheidend für eine erfolgreiche MPU ist, glaubhaft zu zeigen, dass das Fehlverhalten erkannt wurde und künftig keine Gefahr mehr besteht.

Zuletzt aktualisiert am: 25. August 2025