Was ist der „graue Führerschein“?
Der „graue Führerschein“ ist ein umgangssprachlicher Begriff für die alten Papierführerscheine, die in Deutschland bis Anfang der 1990er Jahre ausgestellt wurden. Sie sind, wie der Name schon sagt, in einem grauen Dokumentformat gedruckt und enthalten neben den persönlichen Daten und dem Passfoto auch Angaben zu den erteilten Fahrerlaubnisklassen.
Diese Führerscheine sind rechtlich nach wie vor gültig – allerdings nur bis zu den von der EU festgelegten Umtauschfristen. Der Grund: In der Europäischen Union soll ein einheitliches Führerscheinformat (Scheckkartenformat) gelten, um Fälschungssicherheit, Lesbarkeit und Verwaltungsaufwand zu verbessern.
Welches Geburtsjahr muss wann den grauen Führerschein umtauschen?
Die Umtauschpflicht betrifft alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden – egal ob graues oder rosafarbenes Papierdokument.
Die Fristen hängen davon ab, wann der Führerschein ausgestellt wurde und welches Geburtsjahr die betroffene Person hat:
Für Führerscheine, die bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden
(also überwiegend graue oder rosa Papierführerscheine) gilt:
- Geburtsjahr 1953–1958 → Umtausch bis 19. Januar 2022
- Geburtsjahr 1959–1964 → Umtausch bis 19. Januar 2023
- Geburtsjahr 1965–1970 → Umtausch bis 19. Januar 2024
- Geburtsjahr 1971 oder später → Umtausch bis 19. Januar 2025
Für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden
(hier handelt es sich meist schon um Scheckkarten, aber ohne EU-konformes Ablaufdatum) gilt:
- Umtauschfristen richten sich nach dem Ausstellungsjahr (z. B. Führerscheine von 2009 müssen bis 2033 umgetauscht werden).
Wichtig: Wer die Frist versäumt, riskiert ein Verwarngeld, da das Dokument dann als „nicht gültig“ gilt – auch wenn die Fahrerlaubnis selbst weiterbesteht.
Wo kann ich den Führerschein umtauschen?
Der Umtausch des grauen Führerscheins erfolgt bei der zuständigen Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz. Der Ablauf ist in der Regel unkompliziert:
- Terminvereinbarung bei der Führerscheinstelle
- Mitbringen von:
- gültigem Personalausweis oder Reisepass
- biometrischem Passfoto
- dem alten grauen Führerschein
- ggf. einer Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein nicht bei der aktuell zuständigen Behörde ausgestellt wurde
- Zahlung der Gebühr (meist 25–35 €)
- Neuer EU-Kartenführerschein wird per Post zugestellt (Bearbeitungszeit: ca. 2–4 Wochen)
Der alte Führerschein wird in der Regel entwertet und kann auf Wunsch als Erinnerung behalten werden.
Relevanz des Umtauschs für die MPU
Auch wenn der Umtausch an sich nichts mit einer MPU zu tun hat, kann er im Rahmen eines Führerscheinentzugs indirekt wichtig werden.
Wer nach einer negativen MPU oder einem Führerscheinentzug die Wiedererteilung beantragt, erhält immer den neuen EU-Kartenführerschein – unabhängig davon, ob zuvor ein grauer Führerschein vorhanden war. Wer also noch mit einem grauen Dokument fährt und gleichzeitig eine MPU absolvieren muss, erledigt den Umtausch automatisch im Zuge der Wiedererteilung.
Zudem kann es für die Vorbereitung auf die MPU sinnvoll sein, aktuelle Führerscheindaten in modernem Format vorliegen zu haben. Gerade bei sehr alten Dokumenten fehlen oft genaue Eintragungen oder Zusatzvermerke zu einzelnen Fahrerlaubnisklassen, was im Verfahren zu Rückfragen führen kann.
Missverständnisse und häufige Fragen
Viele glauben, dass der graue Führerschein mit Ablauf der Umtauschfrist komplett seine Gültigkeit verliert – das stimmt so nicht. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, nur das Dokument muss erneuert werden. Wer jedoch ohne gültiges Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert Bußgelder.
Ein weiterer Irrtum: Der Umtausch kann nicht beliebig hinausgezögert werden, auch wenn man aktuell kein Auto fährt. Die Frist gilt unabhängig davon, ob man das Fahrzeug aktiv nutzt oder nicht.
Fazit
Der graue Führerschein ist ein Relikt aus einer früheren Zeit des Straßenverkehrsrechts. Aufgrund der EU-weiten Vereinheitlichung muss er in den nächsten Jahren nach einem klaren Fristenplan umgetauscht werden. Wer zusätzlich im MPU-Verfahren steckt, sollte den Umtausch gleich mit erledigen – so erspart man sich doppelte Wege und stellt sicher, dass alle Dokumente den aktuellen Standards entsprechen.