Was bedeutet Überliegefrist bei Punkten in Flensburg?
Im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg werden Verkehrsverstöße mit Punkten gespeichert. Jeder Punkt hat eine bestimmte Tilgungsfrist – nach deren Ablauf wird der Eintrag eigentlich gelöscht. Doch bevor dies geschieht, gibt es noch die sogenannte Überliegefrist.
Die Überliegefrist beträgt ein Jahr. In dieser Zeit bleibt der Eintrag zwar noch gespeichert, ist aber für den Betroffenen selbst nicht mehr sichtbar. Die Information wird ausschließlich intern aufbewahrt, falls es innerhalb dieses Jahres zu neuen Verstößen kommt.
Beispiel: Ein Punkt wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung hat eine Tilgungsfrist von 2,5 Jahren. Danach läuft zusätzlich die einjährige Überliegefrist. Erst nach insgesamt 3,5 Jahren ist der Punkt endgültig gelöscht.
Die Funktion dieser Regelung ist klar: Sie verhindert, dass jemand kurz vor Ablauf der Frist erneut auffällig wird und die alten Punkte sofort verschwinden. Stattdessen können Gerichte und Behörden in dieser Zeit die Vorgeschichte noch nachvollziehen.
Wann beginnt die Tilgungsfrist für Punkte in Flensburg?
Die Tilgungsfrist beginnt nicht automatisch mit dem Tattag, sondern mit der Rechtskraft der Entscheidung. Das heißt: Erst wenn das Bußgeld oder Urteil unanfechtbar ist, startet die Tilgungsfrist.
Die Länge der Tilgungsfrist richtet sich nach der Schwere des Verstoßes:
- 2,5 Jahre: für einfache Ordnungswidrigkeiten (z. B. Handy am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitung über 21 km/h)
- 5 Jahre: für schwerere Verstöße (z. B. Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit, Straftaten ohne Führerscheinentzug)
- 10 Jahre: für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
Nach Ablauf dieser Zeit folgt die bereits genannte Überliegefrist von 1 Jahr.
Das bedeutet konkret:
- Wer Punkte hat, sollte nicht nur die Tilgungsfrist im Blick behalten, sondern auch die Überliegefrist.
- Erst nach Ablauf beider Phasen ist der Eintrag endgültig aus dem Register gelöscht.
Überliegefrist und MPU
Die Überliegefrist spielt auch im Zusammenhang mit einer MPU eine Rolle. Denn:
- Wenn in der Überliegefrist neue Verstöße begangen werden, können auch die „eigentlich gelöschten“ Punkte noch berücksichtigt werden.
- So können Behörden prüfen, ob ein wiederholtes Fehlverhalten vorliegt.
Für Betroffene bedeutet das: Wer auf eine MPU zusteuert, sollte wissen, dass alte Punkte nicht sofort „weg“ sind. Selbst wenn die Tilgungsfrist vorbei ist, können sie innerhalb der Überliegefrist noch Einfluss haben – und beispielsweise bei der Entscheidung über die Anordnung einer MPU berücksichtigt werden.
Fazit
Die Überliegefrist verlängert die Speicherzeit von Punkten in Flensburg um ein Jahr über die eigentliche Tilgungsfrist hinaus. Sie sorgt dafür, dass kurz nach Ablauf der Tilgung begangene neue Verstöße nicht unberücksichtigt bleiben. Für MPU-Kandidaten ist das wichtig zu wissen, da Punkte in dieser Phase noch in die Gesamtbewertung einfließen können.