Was wird im §25 StVG geregelt?
Der §25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) befasst sich mit der Anordnung von Fahrverboten als Nebenstrafe oder Nebenfolge von Verkehrsverstößen. Während Geldbußen oder Punkte in Flensburg finanzielle bzw. verwaltungsrechtliche Sanktionen sind, stellt ein Fahrverbot eine temporäre Entziehung der Fahrerlaubnis dar.
Im Detail bedeutet das:
- Ein Fahrverbot kann bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten oder bei Straftaten im Straßenverkehr verhängt werden.
- Die Dauer beträgt in der Regel 1 bis 3 Monate, in besonders schweren Fällen auch länger.
- Betroffene müssen in dieser Zeit den Führerschein abgeben, erhalten ihn nach Ablauf aber automatisch zurück (anders als bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der eine MPU oder ein neuer Antrag nötig sein kann).
Typische Verstöße, die unter §25 StVG fallen, sind:
- erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstöße
- Abstandsverstöße auf Autobahnen
- Alkohol- oder Drogendelikte, sofern noch im Ordnungswidrigkeitenbereich
- grob verkehrswidriges oder rücksichtsloses Verhalten
Der Sinn des Fahrverbots liegt darin, ein deutliches Erziehungs- und Warnsignal zu setzen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein kurzer, spürbarer Einschnitt wirksamer sein kann als eine Geldbuße allein.
Ab welcher Geschwindigkeit droht ein Fahrverbot?
Die Schwelle für ein Fahrverbot hängt vom Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung ab und unterscheidet zwischen innerorts und außerorts.
- Innerorts:
- ab 21 km/h zu schnell → 1 Monat Fahrverbot möglich (insbesondere bei Wiederholungstätern)
- ab 31 km/h zu schnell → in der Regel zwingend 1 Monat Fahrverbot
- Außerorts:
- ab 26 km/h zu schnell → 1 Monat Fahrverbot möglich
- ab 41 km/h zu schnell → in der Regel zwingend 1 Monat Fahrverbot
Hinweis: Bei Wiederholungstätern greifen die Fahrverbote deutlich schneller. Wer z. B. innerhalb von 12 Monaten zweimal mehr als 26 km/h zu schnell fährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen, selbst wenn die zweite Überschreitung unter der 31-km/h-Grenze liegt.
Damit ist klar: Schon relativ geringe Überschreitungen können zum Fahrverbot führen, wenn sie mehrfach vorkommen oder innerorts stattfinden.
Kann man trotz Fahrverbot zur Arbeit fahren?
Grundsätzlich nein. Ein Fahrverbot gilt ohne Ausnahme und umfasst sowohl private als auch berufliche Fahrten. Wer dennoch fährt, begeht eine Straftat nach §21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) – mit entsprechend harten Konsequenzen (Geldstrafe, ggf. Freiheitsstrafe, weitere Sperrfrist).
Es gibt allerdings zwei wichtige Punkte, die Betroffene kennen sollten:
- Vier-Monats-Regel für Ersttäter:
Wer zum ersten Mal ein Fahrverbot erhält, kann den Beginn innerhalb von 4 Monaten selbst bestimmen. Das erlaubt, das Fahrverbot z. B. in eine Urlaubszeit zu legen oder organisatorisch besser vorzubereiten. - Härtefallregelung:
In seltenen Ausnahmefällen kann ein Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umgewandelt werden, wenn ein existenzieller beruflicher Schaden droht (z. B. Arbeitsplatzverlust bei Berufskraftfahrern). Dies ist jedoch Ermessenssache der Gerichte und keineswegs ein Anspruch.
Für die meisten Betroffenen gilt: Während des Fahrverbots ist kein Fahren erlaubt, auch nicht zur Arbeit. Alternative Lösungen wie Fahrgemeinschaften, öffentliche Verkehrsmittel oder ein Fahrer müssen organisiert werden.
Zusammenhang mit der MPU
Ein Fahrverbot allein bedeutet noch keine MPU. Allerdings kann es in Kombination mit anderen Faktoren ein Warnsignal für die Führerscheinstelle sein:
- Häufen sich Fahrverbote, spricht das für mangelnde Fahreignung.
- Wer innerhalb kurzer Zeit mehrfach mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auffällt, riskiert eine MPU-Anordnung wegen wiederholter Verkehrsverstöße.
- Besonders problematisch sind Fahrverbote im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen – hier folgt fast immer die MPU.
Daher sollten Betroffene ein Fahrverbot nicht auf die leichte Schulter nehmen. Auch wenn der Führerschein automatisch zurückkommt, können sich bei wiederholtem Fehlverhalten schnell deutlich gravierendere Konsequenzen ergeben.
Fazit
Der §25 StVG regelt Fahrverbote als spürbare Sanktion für schwerwiegende Verkehrsverstöße. Schon ab 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts kann ein Fahrverbot drohen. Zur Arbeit fahren ist in dieser Zeit grundsätzlich verboten – Ausnahmen gibt es nur in engen Grenzen. Für die MPU ist ein Fahrverbot allein zwar kein Grund, doch wiederholte Verstöße oder zusätzliche Auffälligkeiten können sehr schnell zur Begutachtungspflicht führen.