Einführung: Alkohol, Jugendliche und das Gesetz
Das Thema Alkohol spielt im Straßenverkehr eine zentrale Rolle – nicht nur für Erwachsene, sondern besonders für junge Fahrer:innen. In Deutschland wird der Konsum von Alkohol bei Minderjährigen streng durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) geregelt. Dieses Gesetz legt genau fest, ab welchem Alter Jugendliche bestimmte alkoholische Getränke konsumieren dürfen und welche Verbote gelten.
Für die MPU-Vorbereitung ist das Jugendschutzgesetz deshalb wichtig, weil es zeigt, wie der Gesetzgeber Risiken einschätzt und warum Fahranfänger:innen einer Null-Promille-Grenze unterliegen. Wer dagegen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen – bis hin zu Nachschulung, Probezeitverlängerung und in schweren Fällen sogar zur MPU.
Altersgrenzen für Alkohol im Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz unterscheidet verschiedene Alkoholarten und Altersstufen:
- Unter 14 Jahren: Kein Alkoholkonsum erlaubt – weder Bier, Wein noch Spirituosen.
- Ab 14 Jahren: Bier, Wein oder Sekt dürfen konsumiert werden, wenn die Eltern anwesend sind und einverstanden sind.
- Ab 16 Jahren: Bier, Wein oder Sekt dürfen auch ohne Eltern konsumiert werden.
- Ab 18 Jahren: Spirituosen, Mixgetränke mit Schnaps oder hochprozentige Getränke sind erlaubt.
Spirituosen oder sogenannte „Alkopops“ sind also bis zur Volljährigkeit tabu. Diese Abstufung spiegelt wider, dass hochprozentiger Alkohol ein höheres Gefahrenpotenzial birgt und junge Menschen besonders anfällig für riskantes Konsumverhalten sind.
Relevanz für Fahranfänger:innen: Die Null-Promille-Grenze
Neben dem Jugendschutzgesetz gilt im Straßenverkehr für Fahranfänger:innen die Null-Promille-Grenze (§ 24c StVG). Das heißt: Wer unter 21 Jahre alt ist oder sich in der Probezeit befindet, darf überhaupt keinen Alkohol trinken, wenn er oder sie ein Fahrzeug führt.
Schon 0,1 Promille am Steuer können für Fahranfänger:innen Konsequenzen haben:
- Bußgeld von 250 €
- 1 Punkt in Flensburg
- Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
- Verpflichtung zu einem Aufbauseminar
Kommt es zusätzlich zu Fahrfehlern oder sogar einem Unfall, kann die Strafe deutlich härter ausfallen – bis hin zum Führerscheinentzug und einer späteren MPU.
MPU und Jugendschutzgesetz: Wo liegt der Zusammenhang?
Auch wenn das Jugendschutzgesetz selbst nicht direkt die MPU regelt, gibt es klare Zusammenhänge. Verstöße gegen die Alkoholvorschriften im Jugendalter oder als Fahranfänger können zu Einträgen im Fahreignungsregister führen. Wiederholte Auffälligkeiten oder ein besonders hoher Promillewert ab 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit) können eine MPU nach sich ziehen – selbst wenn der Betroffene noch sehr jung ist.
Gerade junge Fahrer:innen stehen im MPU-Verfahren vor einer besonderen Herausforderung: Sie müssen glaubhaft erklären, warum es zu dem Fehlverhalten kam, wie sie ihr Verhältnis zu Alkohol reflektiert haben und warum sie künftig verantwortungsbewusst handeln werden.
Gesellschaftliche Diskussion: Alkohol, Jugend und Verantwortung
Das Jugendschutzgesetz steht immer wieder in der Kritik: Während manche eine weitere Verschärfung der Altersgrenzen fordern, argumentieren andere, dass frühe, kontrollierte Erfahrungen mit Bier oder Wein hilfreich sein können.
Im europäischen Vergleich fällt auf, dass Deutschland eher lockere Regeln hat – in vielen Ländern ist der Alkoholkonsum generell erst ab 18 erlaubt. Gerade deshalb setzen Verkehrspsycholog:innen in der MPU-Vorbereitung stark auf die Förderung von Eigenverantwortung: Nicht das Gesetz allein, sondern die persönliche Haltung entscheidet darüber, ob jemand sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Häufige Fragen zum Jugendschutzgesetz & Alkohol
Was passiert, wenn Jugendliche trotzdem Alkohol kaufen oder konsumieren?
In diesem Fall drohen nicht nur den Jugendlichen selbst Konsequenzen, sondern auch den Verkäufern. Gastwirte oder Händler, die Alkohol an Minderjährige abgeben, können mit Bußgeldern oder sogar Strafen rechnen.
Warum gibt es unterschiedliche Altersstufen für verschiedene Alkoholarten?
Weil der Gesetzgeber Bier und Wein als weniger riskant einstuft als Spirituosen. Der schrittweise Zugang soll Jugendlichen ermöglichen, langsam Erfahrungen zu sammeln, ohne gleich hochprozentigen Alkohol zu konsumieren.
Wie wirkt sich ein Verstoß auf den Führerschein aus?
Wer als Fahranfänger gegen die 0,0-Promille-Grenze verstößt, muss mit Probezeitverlängerung, Bußgeld und Aufbauseminar rechnen. Wiederholte Verstöße oder hohe Promillewerte führen oft zu härteren Maßnahmen bis hin zur MPU.
Fazit
Das Jugendschutzgesetz legt klare Altersgrenzen für den Alkoholkonsum fest und soll junge Menschen vor den Gefahren eines frühen oder exzessiven Trinkverhaltens schützen. Im Zusammenhang mit der MPU spielt es eine Rolle, weil Fahranfänger:innen einer strikten Null-Promille-Grenze unterliegen.
Verstöße können schnell den Führerschein kosten – und wer in jungen Jahren durch Alkohol am Steuer auffällt, muss damit rechnen, schon früh eine MPU absolvieren zu müssen. Die wichtigste Botschaft lautet daher: Verantwortung übernehmen, sich frühzeitig mit den Risiken von Alkohol auseinandersetzen und klare Grenzen einhalten.