Drogen MPU
Ablauf, Abstinenz, Kosten, Vorbereitung
Du bist unter Drogeneinfluss gefahren und hast Deinen Führerschein verloren? Wir klären alle Fragen rund um Deine notwendige Drogen MPU:
Wie funktionieren Abstinenznachweise? Welche Richtlinien gelten in Deinem Fall? Wie läuft die Drogen MPU im Detail ab?
Wir helfen Dir weiter und stehen Dir gerne für ein kostenloses Erstgespräch zur Klärung Deiner Fragen zur Verfügung:
Was hat eine MPU mit Drogen zu tun?
Meist steht die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) dann an, wenn eine Person unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug im Straßenverkehr gesteuert hat. Wer sich der Prüfung unterziehen muss, sollte sich zuvor genau informieren, was auf ihn zukommt. Wann die Führerscheinstelle eine Drogen-MPU anordnet, welche Kosten dabei entstehen und wie man die Untersuchung besteht, verraten wir im Folgenden.
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Was Du zur Drogen MPU alles wissen solltest:
Wie viel kostet die medizinisch-psychologische Untersuchung wegen Drogenmissbrauchs oder -einnahme?
Sind für die Drogen-MPU Abstinenznachweise nötig?
Wer muss die Untersuchung machen?
Wie bestehe ich die Drogen-MPU?
Bußgelder und Drogen-MPU laufen getrennt voneinander ab
Die neuen Richtlinien für besondere Fälle
Wie läuft die Drogen-MPU ab?
Cannabis-MPU ohne Abstinenz
Wie viel kostet die mPU wegen Drogenmissbrauchs oder -einnahme?
Die Kosten für die medizinisch-psychologische Untersuchung liegen je nach Art des Vergehens meist zwischen 350 und 800 Euro (Angabe TÜV Nord). Hinzu kommen die Kosten für die Abstinenznachweise, die in der Regel zwischen 150 und 900 Euro liegen. Der Preis variiert, je nachdem, welche bzw. wie viele Nachweise (sechs, 12 oder 15 Monate) benötigt werden.
Sind für die Drogen Untersuchung Abstinenznachweise nötig?
Wer seinen Führerschein wegen Drogenkonsums verloren hat, muss eine sechs, 12- oder 15-monatige Abstinenz nachweisen, um ihn zurückzubekommen. Der Nachweis der Drogenabstinenz erfolgt über die Haar- oder die Urinanalyse. Ob die Abstinenz für sechs, 12 oder (seit 2023) 15 Monate nachgewiesen werden muss, hängt vom Einzelfall und der Art des individuellen Konsums ab. Die Abstinenznachweise sind für einen positiven MPU-Bericht unerlässlich und lassen sich – bis auf wenige Ausnahmefälle (siehe unten) – nicht umgehen.
Wie lange jemand abstinent sein muss, um die Drogen-MPU bestehen, ist ebenfalls individuell und von der Dauer und Intensität des vorherigen Drogenkonsums abhängig. Außerdem kommt es auf die Drogenart an, die konsumiert wurde. Liegen eine Drogenabhängigkeit oder ein fortgeschrittenes Problem vor, wird dies von der Behörde in die Kategorie D1 (Abhängigkeit) und D2 (Drogenproblem) eingestuft. In diesem Fall ist in der Regel eine Abstinenzzeit von 12 bis 15 Monaten nachzuweisen. Dies hängt aber auch von den Maßnahmen ab, die der Betroffene unternimmt, um das Problem beziehungsweise die Abhängigkeit zu besiegen, beispielsweise eine Therapie.
Bei anderen Betroffenen wiederum ist lediglich ein Risiko beziehungsweise eine Gefährdung für den Drogenkonsum (D3) erkennbar, wie er beispielsweise bei einem gelegentlichen Cannabiskonsum vorliegt. In diesen Fällen wird eine Abstinenzzeit von sechs Monaten häufig als ausreichend angesehen. In manchen Fällen werden aber auch hier 12 Monate Abstinenz gefordert. Allgemein arbeitet die Drogen-MPU mit den Kategorien D1 bis D7, sieht also viel Spielraum für Einzelfallregelungen vor.
Wer muss zu einer Drogen MPU?
Die Führerscheinstelle ordnet eine medizinisch-psychologische Untersuchung an, wenn sie Grund hat daran zu zweifeln, dass eine Person körperlich oder charakterlich geeignet ist, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Person unter Drogeneinfluss (z.B. Cannabis, Amphetamine, Heroin oder Kokain) Auto gefahren ist.
Anders als die MPU wegen Alkohol kann die Untersuchung wegen Drogen auch für den bloßen Konsum illegaler Substanzen angeordnet werden. Eine Drogen-MPU aufgrund von Drogenbesitz ist also durchaus möglich.
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Bußgelder und Drogen-MPU laufen getrennt voneinander ab
Viele Betroffene sind irritiert, wenn sie einige Zeit nach Bezahlen des Bußgelds und dem Führerscheinentzug eine Aufforderung für die Untersuchung erhalten. Das liegt daran, dass die Führerscheinstelle Bußgelder und Drogen-MPU getrennt voneinander bearbeitet. Meist hat man danach zwei bis drei Monate Zeit, um einen positiven Bericht einzureichen. Andernfalls droht der Entzug des Führerscheins (wenn nicht schon geschehen). Es kann daher sinnvoll sein, bereits zum Zeitpunkt der Bußgeldverhängung mit der Abstinenz zu beginnen.
Die neuen Richtlinien für besondere Fälle
Die neuen Richtlinien lassen auch Ausnahmefälle zu. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, dass Personen, die regelmäßig Cannabis und/oder gelegentlich Amphetamine konsumieren, in Kategorie D3 (Drogengefährdung) eingestuft werden und daher statt einer Abstinenzzeit von 15 Monaten lediglich 12 Monate nachweisen müssen.
Darüber hinaus kann es sein, dass Personen, die nur gelegentlich Cannabis konsumieren, gar keine Abstinenznachweise erbringen müssen. Gerne beraten wir dich zu dieser Option und klären in einem kostenlosen Erstgespräch, ob ein Bestehen der Drogen-MPU ohne Abstinenz für dich möglich ist. Gemeinsam finden wir heraus, wie viele Screenings du machen musst und wie lang die Abstinenzzeiten in deinem Fall sind. Schließlich sollten all diese Fragen vor der medizinisch-psychologischen Untersuchung geklärt werden.
Wie läuft die Drogen-MPU ab?
Bei einer Drogen-MPU müssen die Teilnehmenden ihre Eignung für die erneute Teilnahme am Straßenverkehr überzeugend darlegen. Es geht also darum nachzuweisen, warum die Befürchtung, dass der Betroffene erneut unter Drogeneinfluss Auto fahren könnte, überflüssig ist.
Die MPU-Untersuchung ist in drei Einheiten gegliedert
Die medizinische Untersuchung: In diesem Teil der Untersuchung geht es darum, den allgemeinen Gesundheitszustand zu prüfen und dabei unter anderem die Herzfunktion, die Reflexe und die Beweglichkeit zu checken. Relevant sind auch mögliche Erkrankungen und eingenommene Medikamente. Liegen Erkrankungen vor, sollten sich die Teilnehmenden vorab über den generellen Einfluss der jeweiligen Krankheit auf die Fahrtüchtigkeit kundig machen.
Bei der Drogen-MPU liegt der Fokus der medizinischen Untersuchung auf einem aktuellen Drogenscreening, für das entweder eine Urin- oder eine Haarprobe genommen werden. Das Screening soll das Ausmaß des Themas für den Betroffenen deutlich machen, also inwieweit dieser noch von der Drogenthematik beeinflusst wird. Der Arzt spricht mit dem Betroffenen über seinen Konsum und überprüft außerdem, ob mögliche Folgeschäden vorliegen.
Das psychologische Gespräch: Dieser Teil der Untersuchung bereitet vielen Teilnehmenden die größten Sorgen, da er häufig entscheidend für das Bestehen oder Nichtbestehen der MPU ist. Denn auch wenn die Abstinenznachweise vorliegen und die restlichen Untersuchungen positiv verlaufen sind, kann das detaillierte psychologische Gespräch zum Nichtbestehen der MPU führen. Häufig berührt es die Hintergründe der Verhaltensauffälligkeiten bzw. des Drogenkonsums und damit auch persönliche Themen, mit denen die Teilnehmenden nicht gerechnet haben.
Die Reaktions- und Leistungstests: Es erfolgen verschiedene Tests, die die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit wie auch die Belastbarkeit des Teilnehmenden einordnen sollen. Außerdem finden am PC durchgeführte Tests statt. Gut zu wissen: Fallen die Ergebnisse schwach aus, bedeutet dies nicht zwangsläufig ein Nichtbestehen der MPU. In diesem Fall können aber zusätzliche Beobachtungen des Fahrverhaltens angeordnet werden. Das heißt, der Teilnehmende muss unter Beobachtung eine bestimmte Strecke mit dem Auto zurücklegen.
Kostenloses Erstgespräch und MPU-Beratung
Gerne beraten wir dich zu deinen Möglichkeiten, Rechten und Pflichten in Bezug auf die bevorstehende Drogen-MPU.
Cannabis-MPU auch ohne Abstinenz
Unter die MPU-Kategorie D4 fallen Personen, die nur gelegentlich Cannabis konsumieren. In den Bewertungskriterien wird klar statiert, dass eine Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss (auch bei fortbestehendem Konsum) in diesem Fall zuverlässig vermieden werden kann. Wenn die gemessenen Werte sehr gering ausfallen und so der Nachweis erbracht ist, dass der Betroffene ausschließlich Cannabis konsumiert hat, beträgt der Abstinenzzeitraum sechs Monate oder entfällt sogar ganz.
Gerne prüfen wir in einem kostenlosen Erstgespräch gemeinsam, ob die Kategorie D4 auf Ihren Fall anwendbar ist. Das Wegfallen der Abstinenznachweise ist auch dann möglich, wenn Cannabis aufgrund einer ärztlichen Verordnung konsumiert wird.