Was besagt § 316 StGB?
§ 316 des Strafgesetzbuches (StGB) stellt das Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unter Strafe, selbst wenn keine konkrete Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entstanden ist.
Die Kernelemente:
- Fahruntüchtigkeit: Alkohol oder andere berauschende Mittel beeinträchtigen die sichere Fahrzeugführung.
- Keine Gefährdung erforderlich: Anders als bei § 315c StGB muss es nicht fast zu einem Unfall gekommen sein.
- Geltungsbereich: Gilt für alle Führer von Fahrzeugen – also auch Fahrräder, E-Scooter, Mopeds etc.
Dieser Paragraph ist sehr häufig Auslöser einer MPU, insbesondere wenn bestimmte Promillegrenzen überschritten werden.
Ab wann ist man nach § 316 StGB strafbar?
Die Rechtsprechung unterscheidet:
- Absolute Fahruntüchtigkeit:
- Pkw-/Motorradfahrer ab 1,1 ‰ Alkohol im Blut
- Radfahrer ab 1,6 ‰
- Relative Fahruntüchtigkeit:
Schon ab 0,3 ‰ möglich, wenn Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinienfahren oder verlangsamte Reaktionen hinzukommen.
Bei Drogen gibt es keine feste Promillegrenze, sondern es reicht der Nachweis psychoaktiver Substanzen im Blut in relevanter Konzentration, z. B. THC oder Amphetamin.
Unterschied zu § 315c StGB
Während § 315c eine konkrete Gefährdung anderer oder von Sachen voraussetzt, genügt bei § 316 bereits der Zustand der Fahruntüchtigkeit.
Beispiel:
- 1,3 ‰ Alkohol, aber kontrollierte Fahrt → § 316 StGB
- 1,3 ‰ Alkohol + Beinaheunfall → § 315c StGB
Für die MPU spielt es eine Rolle, welcher Paragraph angewendet wurde – § 316 kann zwar als „milder“ erscheinen, führt aber trotzdem in vielen Fällen zu denselben MPU-Auflagen.
Strafen nach § 316 StGB
Die möglichen Konsequenzen:
- Geldstrafe (meist in Tagessätzen, abhängig vom Einkommen)
- Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr (bei Ersttätern selten, bei Wiederholung oder schweren Fällen möglich)
- Führerscheinentzug mit Sperrfrist (mindestens 6 Monate, häufig 12–15 Monate)
- Eintrag im Fahreignungsregister (3 Punkte)
Für Radfahrer kann § 316 ebenfalls zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, wenn sie später Auto fahren wollen – ein Punkt, den viele unterschätzen.
MPU-Relevanz von § 316 StGB
Wer wegen § 316 verurteilt wird, muss sich auf folgende MPU-Anforderungen einstellen:
- Analyse der Ursachen: Warum wurde trotz Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren?
- Veränderungsstrategien: Was wurde konkret geändert, um Wiederholungen zu vermeiden?
- Nachweise: Je nach Fall Abstinenznachweis oder Konzept zum kontrollierten Trinken.
Verkehrspsychologen achten darauf, ob die Verhaltensänderung nachvollziehbar und dauerhaft ist – reine Lippenbekenntnisse reichen nicht.
Typische Fangfragen in der MPU
Auch bei § 316-Fällen setzen Gutachter auf gezielte Nachfragen, z. B.:
- „Warum sind Sie damals überhaupt ins Auto gestiegen?“
- „Wie schätzen Sie Ihre damalige Fahrfähigkeit ein?“
- „Welche Rolle spielt Alkohol heute in Ihrem Leben?“
- „Wie vermeiden Sie solche Situationen in Zukunft?“
Wer hier nur „Weil ich dumm war“ antwortet, zeigt keine tiefe Auseinandersetzung. Eine gute MPU-Vorbereitung hilft, echte Ursachen zu erkennen und glaubwürdig darzustellen.
MPU-Vorbereitung für § 316-Fälle
- Frühzeitig starten – oft sind 6–12 Monate sinnvoll, besonders bei Abstinenznachweis.
- Psychologische Begleitung – professionelle Reflexion der Tat und Entwicklung neuer Handlungsstrategien.
- Nachweise sichern – EtG-Urintests oder Haaranalysen für Alkohol- oder Drogenfreiheit.
- Praktische Maßnahmen – z. B. Fahrverzicht in risikoreichen Situationen, Teilnahme an Verkehrsseminaren.
Verhältnis zu Drogen- und Alkoholdelikten
§ 316 StGB gilt nicht nur für Alkohol, sondern auch für andere berauschende Substanzen. Bei Drogen ist die Beweislage oft klarer, da der Nachweis im Blut bereits den Tatbestand erfüllt – unabhängig von Ausfallerscheinungen.
Für die MPU bedeutet das:
- Drogenfälle werden meist strenger beurteilt.
- Oft ist längere Abstinenz nötig (6–12 Monate).
- Rückfallprophylaxe ist Pflichtthema im Gespräch.
Tipps für Betroffene
- Keine Zeit verlieren: Bereits während der Sperrfrist mit der MPU-Vorbereitung beginnen.
- Ehrliche Analyse: Offene Auseinandersetzung mit Konsumgewohnheiten und Fahrentscheidungen.
- Unterstützung suchen: Verkehrspsychologen oder seriöse MPU-Berater helfen, Stolperfallen zu vermeiden.
- Vorbereitung dokumentieren: Teilnahmebescheinigungen und Nachweise sammeln.
Fazit
§ 316 StGB ahndet das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss auch ohne konkrete Gefährdung anderer – eine scheinbar „mildere“ Norm, die aber in der Praxis ähnlich schwerwiegende Konsequenzen wie § 315c haben kann. Für die MPU ist entscheidend, glaubwürdig darzulegen, wie sich Einstellung und Verhalten dauerhaft verändert haben