Was bedeutet absolute Fahruntüchtigkeit?
Die absolute Fahruntüchtigkeit ist ein klar definierter Grenzwert im deutschen Strafrecht. Wer mit 1,1 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, gilt automatisch als fahruntüchtig – selbst wenn keine Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen vorliegen.
Das heißt: Schon die bloße Tatsache, mit einem solchen Wert ein Fahrzeug geführt zu haben, reicht aus, um strafrechtlich belangt zu werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ab dieser Schwelle die Fahrtüchtigkeit generell so stark eingeschränkt ist, dass ein sicheres Führen eines Fahrzeugs nicht mehr möglich ist.
Unterschied zur relativen Fahruntüchtigkeit
Die Unterscheidung ist einfach, aber entscheidend:
- Relative Fahruntüchtigkeit: beginnt ab ca. 0,3 ‰, muss aber mit Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien, Unfall oder Missachtung von Verkehrsregeln kombiniert sein.
- Absolute Fahruntüchtigkeit: beginnt ab 1,1 ‰, unabhängig vom Fahrverhalten.
Das bedeutet: Selbst wenn ein Fahrer bei 1,2 ‰ scheinbar fehlerfrei fährt, gilt er dennoch als absolut fahruntüchtig.
Ab wann gilt absolute Fahruntüchtigkeit für verschiedene Verkehrsmittel?
Die Grenze von 1,1 ‰ gilt für Kraftfahrzeuge wie Autos oder Motorräder. Bei anderen Verkehrsmitteln gibt es Unterschiede:
- Radfahrer: Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 ‰. Ab diesem Wert ordnen Behörden in der Regel eine MPU an.
- E-Scooter: Diese gelten rechtlich wie Autos, daher gilt auch hier die Grenze von 1,1 ‰.
Unterhalb dieser Werte greift je nach Situation die relative Fahruntüchtigkeit.
Ist absolute Fahruntüchtigkeit eine Straftat?
Ja. Absolute Fahruntüchtigkeit erfüllt den Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB). Das bedeutet, dass es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat handelt.
Die möglichen Strafen sind:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (bei Wiederholung auch höher)
- Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist (mindestens 6 Monate)
- 3 Punkte in Flensburg
- Anordnung einer MPU vor Neuerteilung des Führerscheins
Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einem Unfall mit Verletzten, können noch härtere Strafen nach § 315c StGB folgen.
Absolute Fahruntüchtigkeit und die MPU
Bei Werten ab 1,6 ‰ ist eine MPU in der Regel verpflichtend. Doch auch schon bei niedrigeren Werten ab 1,1 ‰ kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen, besonders wenn weitere Auffälligkeiten vorliegen oder es sich nicht um den ersten Vorfall handelt.
Im MPU-Gutachten geht es dann darum, wie es zu dem hohen Alkoholkonsum kam, welche persönlichen Faktoren eine Rolle spielten und wie Betroffene künftig sicherstellen, dass sie nicht erneut in diese Situation geraten. Oftmals wird der Nachweis von Abstinenz verlangt, da ein kontrollierter Konsum bei solch hohen Werten als nicht realistisch angesehen wird.
Medizinische Aspekte: Abbau von 1,1 ‰ und mehr
Ab einem Promillewert von 1,1 ist der Alkoholspiegel so hoch, dass selbst gesunde Erwachsene in ihren Reaktionszeiten massiv eingeschränkt sind. Studien zeigen:
- Reaktionszeit verlängert sich deutlich
- Risikobereitschaft steigt
- Gleichgewicht und Motorik sind beeinträchtigt
Der Abbau erfolgt mit durchschnittlich 0,1 bis 0,2 ‰ pro Stunde. Wer also 1,1 ‰ im Blut hat, braucht im besten Fall 6–10 Stunden, bis er wieder völlig nüchtern ist – oft sogar länger.
Fazit
Absolute Fahruntüchtigkeit beginnt ab 1,1 Promille bei Kraftfahrzeugen und ab 1,6 Promille bei Fahrrädern. In diesen Fällen ist kein auffälliges Verhalten erforderlich – schon der gemessene Wert reicht für eine Strafbarkeit. Die Folgen reichen von Führerscheinentzug über hohe Geldstrafen bis hin zur verpflichtenden MPU.
Wer bei der MPU mit einem solchen Wert auffällig geworden ist, muss besonders überzeugend darlegen, warum er künftig keinen Alkohol mehr am Steuer konsumiert und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um Rückfälle auszuschließen.