Bußgeldbescheid

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Was ist ein Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid ist ein offizielles Schreiben der zuständigen Bußgeldstelle, das nach einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr verschickt wird. Er enthält die genaue Bezeichnung des Verstoßes, die Höhe des Bußgeldes, mögliche Punkte in Flensburg und die Dauer eines Fahrverbots. Damit ist er nicht nur ein Verwaltungsakt, sondern auch die Grundlage, um Sanktionen durchzusetzen.

Bußgeldbescheide werden z. B. nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Rotlichtverstoß, Falschparken mit Gefährdung, Handy am Steuer oder Alkohol- und Drogendelikten im Ordnungswidrigkeitsbereich verschickt. Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte ihn ernst nehmen, da Fristen für Einsprüche und Zahlungen sehr knapp sind.


Was fällt unter „erhebliche Ordnungswidrigkeit“?

Der Begriff „erhebliche Ordnungswidrigkeit“ ist vor allem im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis relevant. Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) gelten Verstöße als erheblich, wenn sie nicht nur geringfügig sind und ein Risiko für die Verkehrssicherheit darstellen.

Beispiele:

  • Deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen (z. B. ab 21 km/h innerorts).
  • Überfahren einer roten Ampel.
  • Handybenutzung am Steuer.
  • Abstandsverstöße auf der Autobahn.
  • Alkoholverstöße im Bereich von 0,5 bis 1,09 Promille.

Mehrere erhebliche Ordnungswidrigkeiten können zu einem Fahrverbot, Punkten und im schlimmsten Fall zur Anordnung einer MPU führen.


Wie hoch ist das Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit?

Die Höhe des Bußgelds richtet sich nach dem Bußgeldkatalog (BKatV). Kleine Verstöße wie Falschparken werden mit 10 bis 55 Euro geahndet, während schwerere Delikte mehrere hundert Euro kosten können.

Ein paar Beispiele zur Orientierung:

  • Handy am Steuer: 100 € + 1 Punkt.
  • Rotlichtverstoß: ab 90 €, bei Gefährdung deutlich mehr + 2 Punkte.
  • 21 km/h zu schnell innerorts: 115 € + 1 Punkt.
  • Alkohol 0,5–1,09 ‰: 500 € beim Erstverstoß + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.

Je nach Schwere kann also ein Bußgeld von wenigen Euro bis zu mehreren Tausend Euro verhängt werden. Besonders teuer wird es bei wiederholten Verstößen oder wenn zusätzlich ein Fahrverbot verhängt wird.


Was passiert bei einer Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit?

Eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit ist der Startschuss für das Verfahren. Sie erfolgt entweder durch die Polizei, durch automatische Messsysteme (Blitzer) oder durch andere Behörden. Zunächst erhält der Betroffene einen Anhörungsbogen, in dem er sich zur Sache äußern kann. Anschließend prüft die Behörde den Fall und entscheidet, ob ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

Nach Zustellung des Bußgeldbescheids gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Akzeptieren und bezahlen: Dann wird der Bescheid rechtskräftig.
  • Einspruch einlegen: Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung kann Einspruch erhoben werden. Dann prüft die Behörde erneut oder der Fall geht vor Gericht.
  • Nicht reagieren: Dann wird der Bescheid automatisch nach Ablauf der Frist rechtskräftig.

Ein wichtiger Hinweis: Wer die Frist versäumt, hat in der Regel keine Chance mehr, sich zu wehren. Deshalb lohnt es sich, einen Bußgeldbescheid genau zu prüfen – insbesondere auf Formfehler oder Messfehler.


Bußgeldbescheid und MPU

Für viele Betroffene ist ein Bußgeldbescheid nicht nur eine finanzielle Belastung, sondern auch der erste Schritt in Richtung MPU. Mehrere Ordnungswidrigkeiten können im Fahreignungsregister zu einer gefährlichen Punkteanzahl führen. Spätestens bei 8 Punkten ist die Fahrerlaubnis weg, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet in vielen Fällen eine MPU an.

Dazu kommt: Auch bestimmte Delikte wie Alkohol- oder Drogendelikte im Ordnungswidrigkeitsbereich können eine MPU nach sich ziehen – insbesondere, wenn es sich um Wiederholungen handelt oder die Grenze zum Straftatbestand überschritten wird.

In der MPU-Vorbereitung ist es daher sinnvoll, die eigenen Bußgeldbescheide genau durchzugehen. Sie zeigen schwarz auf weiß, welche Verhaltensweisen zu Konsequenzen geführt haben – und sie bilden die Basis für eine ehrliche Auseinandersetzung mit dem eigenen Fahrverhalten.


Fristen und Verjährung

Ein Bußgeldbescheid muss innerhalb von drei Monaten nach der Tat verschickt werden, ansonsten tritt Verjährung ein – es sei denn, die Frist wurde durch bestimmte Handlungen (z. B. Anhörungsbogen) unterbrochen. Nach Zustellung gilt eine Einspruchsfrist von 14 Tagen.

Wer denkt, er könne den Bescheid „aussitzen“, sollte vorsichtig sein: Unbezahlte Bußgelder werden zwangsweise eingetrieben, schlimmstenfalls droht Erzwingungshaft.


Fazit

Ein Bußgeldbescheid ist mehr als nur ein „teurer Brief“: Er dokumentiert Verstöße, leitet Punkte und Fahrverbote ein und kann langfristig sogar über den Erhalt oder Verlust des Führerscheins entscheiden. Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte daher genau prüfen, ob Einspruch sinnvoll ist und welche Konsequenzen drohen. Besonders im Hinblick auf eine mögliche MPU ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Hintergründen auseinanderzusetzen und die eigenen Fehler ehrlich zu reflektieren.

Zuletzt aktualisiert am: 18. August 2025