Ordnungswidrigkeit

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Verstoß gegen geltende Vorschriften, der zwar nicht als Straftat gilt, aber dennoch geahndet wird. Sie wird meist mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot sanktioniert.

Im Straßenverkehr gehören Ordnungswidrigkeiten zum Alltag – von kleinen Verstößen wie Falschparken bis hin zu schwereren Delikten wie einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung. Für Betroffene ist wichtig zu wissen: Auch eine „bloße“ Ordnungswidrigkeit kann Auswirkungen auf den Führerschein haben und in manchen Fällen sogar zur Anordnung einer MPU führen.


Abgrenzung zur Straftat

Eine Ordnungswidrigkeit ist weniger schwerwiegend als eine Straftat. Während Straftaten wie Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) immer vor Gericht landen, werden Ordnungswidrigkeiten in einem Verwaltungsverfahren behandelt.

Die Sanktionen unterscheiden sich entsprechend:

  • Ordnungswidrigkeit: Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot bis maximal drei Monate
  • Straftat: Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis, mögliche MPU

Gerade wer wiederholt Ordnungswidrigkeiten begeht, kann jedoch schnell in den Bereich der Straftaten oder in eine MPU-Anordnung rutschen.


Typische Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten zählen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstöße
  • Handy am Steuer
  • Abstandsverstöße
  • Parkverstöße
  • Verstöße gegen die Gurtpflicht
  • Fahren mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol (ohne Ausfallerscheinungen)

Diese Liste zeigt: Nicht jede Ordnungswidrigkeit ist harmlos. Während Parken im Halteverbot meist „nur“ ein Verwarngeld nach sich zieht, können Promille- oder Rotlichtverstöße gravierende Folgen haben.


Ordnungswidrigkeiten und die Fahrerlaubnis

Viele Betroffene unterschätzen die Folgen von Ordnungswidrigkeiten. Zwar ist nicht jede Ordnungswidrigkeit ein Grund für den Entzug des Führerscheins, aber ab einem bestimmten Punktestand im Fahreignungsregister in Flensburg kann es eng werden:

  • 1–3 Punkte: Vormerkung
  • 4–5 Punkte: Ermahnung
  • 6–7 Punkte: Verwarnung
  • 8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis

Wer also durch mehrere Ordnungswidrigkeiten Punkte sammelt, riskiert langfristig die Fahrerlaubnis. Besonders kritisch wird es, wenn die Verstöße als Hinweis auf mangelnde Fahreignung gedeutet werden – hier ordnet die Führerscheinstelle oft eine MPU an.


Wann führen Ordnungswidrigkeiten zur MPU?

Nicht jede Ordnungswidrigkeit zieht eine MPU nach sich. Es gibt jedoch Konstellationen, in denen die Behörde die Fahreignung grundsätzlich infrage stellt:

  • Wiederholte Verstöße: Wer mehrfach mit erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen auffällt, zeigt ein riskantes Fahrverhalten.
  • Alkohol und Drogen: Schon ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Wer mehrfach auffällt oder zusätzliche Ausfallerscheinungen zeigt, riskiert eine MPU.
  • Aggressives Verhalten im Straßenverkehr: Auch wenn es „nur“ eine Ordnungswidrigkeit ist, kann aggressives Verhalten Zweifel an der Fahreignung wecken.

Die Grenze zwischen „einfacher Regelmissachtung“ und „Fahreignungszweifel“ ist dabei fließend – entscheidend ist die Einschätzung der Behörde.


Verfahren und Bußgeldbescheid

Eine Ordnungswidrigkeit wird in der Regel mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Dieser enthält:

  • Angaben zum Verstoß
  • Höhe des Bußgeldes
  • Eventuelle Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot, falls vorgesehen

Gegen einen Bußgeldbescheid kann man Einspruch einlegen, was oft sinnvoll ist, wenn Zweifel an der Messung oder der rechtlichen Einordnung bestehen. Wer jedoch eindeutig gegen Regeln verstoßen hat, kommt um die Sanktionen nicht herum.


Kosten und Konsequenzen

Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit:

  • Handy am Steuer: 100 € und 1 Punkt
  • 21 km/h zu schnell innerorts: 115 € und 1 Punkt
  • Rotlichtverstoß mit Gefährdung: 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • 0,5 Promille am Steuer: 500 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot (beim ersten Mal)

Diese Summen zeigen: Auch Ordnungswidrigkeiten können teuer werden. Wiederholte Verstöße können die Kosten drastisch erhöhen – zusätzlich droht dann der Führerscheinverlust.


Häufige Fragen zur Ordnungswidrigkeit

Was fällt unter „erhebliche Ordnungswidrigkeit“?

Darunter versteht man besonders schwerwiegende Verstöße, wie erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Alkoholfahrten ab 0,5 Promille.

Wie hoch ist das Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit?

Das hängt vom Verstoß ab. Während Parkverstöße bei 10–55 € liegen, können Promille- oder Rotlichtverstöße mehrere hundert Euro kosten.

Was passiert bei einer Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit?

Die Behörde prüft den Fall und erlässt in der Regel einen Bußgeldbescheid. Betroffene können Einspruch einlegen, ansonsten werden die Strafe und mögliche Nebenfolgen wirksam.


Fazit

Ordnungswidrigkeiten sind keine Bagatellen. Sie zeigen, wie ernst der Gesetzgeber die Sicherheit im Straßenverkehr nimmt. Auch wenn sie nicht so schwer wie Straftaten wiegen, können sie erhebliche Konsequenzen haben – bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis und einer MPU.

Für Betroffene gilt: Jede Ordnungswidrigkeit sollte ernst genommen werden. Wer wiederholt auffällt, sollte frühzeitig gegensteuern – sei es durch Nachschulung, Beratung oder bewusste Verhaltensänderungen.

Zuletzt aktualisiert am: 25. August 2025