Wenn dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde, muss dein Auto in nächster Zeit erst einmal stehen bleiben. Du darfst nämlich erst wieder ein Kraftfahrzeug bedienen, wenn du nach einer Sperrfrist einen neuen Führerschein beantragen könntest. In der Zwischenzeit stellt sich die Frage, welche Fortbewegungsmittel du auch trotz des Führerscheinverlusts fahren darfst. Unser Team von mpu-pilot.com hat für dich die wichtigsten Fakten einmal zusammengesammelt.
Viele Fortbewegungsmöglichkeiten
Wenn du deinen Führerschein abgeben musstest, heißt das nicht zwangsweise, dass du nur zu Fuß laufen oder dich von anderen Leuten fahren lassen musst. Du darfst ein paar Fahrzeuge nutzen, aber es gibt auch wichtige Ausnahmen. Diese Fortbewegungsmittel darfst du ohne Einschränkung benutzen:
- E-Scooter (bis 20km/h)
- Pedelec (bis 25km/h)
- Fahrrad ohne Motor
Wichtig ist, dass bei den oben genannten Zweirädern die erreichbare Höchstgeschwindigkeit nicht 20km/h für E-Scooter und 25km/h für Pedelecs überschritten werden darf. Da es aber auch Fahrzeugarten gibt, die etwas schneller fahren könnten, gibt es Ausnahmen. Du darfst Mofas (bis 25 km/h) nur dann fahren, wenn du eine gültige Mofa-Prüfbescheinigung – umgangssprachlich auch als Mofa-Führerschein bekannt – besitzt. Alternativ darfst du ohne aktuell gültigen Führerschein ein Mofa fahren, wenn du vor dem 01. April 1965 geboren wurdest, da die Mofa-Prüfbescheinigung erst ab diesem Datum eingeführt wurde.
Wenn du einen E-Scooter besitzt, der bis zu 20km/h schnell fahren kann, brauchst du nicht wie beim Mofa einen Führerschein. Erst ab einer Geschwindigkeit von bis zu 25km/h bräuchtest du eine Fahrerlaubnis. Allerdings darf in Deutschland die mögliche Höchstgeschwindigkeit von 20km/h bei E-Scootern nicht überschritten werden. Auch E-Bikes mit einer erreichbaren Höchstgeschwindigkeit von 25km/h dürfen nur mit einer Prüfbescheinigung von dir gefahren werden.
Welche Fahrzeuge dürfen nicht ohne Fahrerlaubnis gefahren werden?
Im Prinzip sind für dich alle Fahrzeugarten gestrichen, die zwischen 26km/h und 50km/h fahren können. Solche Fahrzeuge fallen unter den Bereich der Kraftfahrzeuge und erfordern für ihre Benutzung einen gültigen Führerschein. Konkret heißt das, dass du diese Fahrzeugtypen nicht benutzen darfst:
- Mopeds (bis 50km/h)
- S-Pedelecs (bis 45km/h)
- E-Bikes (bis 45km/h)
Es spielt dabei keine Rolle, ob du auch tatsächlich die Höchstgeschwindigkeit der Zweiräder nutzt, oder ob du nur mit 20km/h unterwegs bist. Es gilt die eingetragene mögliche Höchstgeschwindigkeit, die diese Fortbewegungsmittel erreichen können.
Kurze Erklärung der Fahrzeugtypen
Hier findest du noch einmal eine genauere Beschreibung der einzelnen Fortbewegungsmittel, damit du die Typen besser auseinanderhalten kannst.
E-Scooter:
E-Scooter sind motorisierte Tretroller, auf denen du stehen kannst. Sie werden auch als Elektrokleinstfahrzeuge bezeichnet.
Pedelec:
Als Pedelecs werden Fahrräder bezeichnet, die mit einem Hilfsmotor ausgestattet sind und bis zu 25km/h als Höchstgeschwindigkeit erreichen können. Du musst bei Pedelecs trotzdem selbst noch in die Pedale treten und die Leistung des Antriebs reduziert sich, je schneller du unterwegs bist. Außerdem dürfen Pedelecs Anfahrt- bzw. Anschiebe-Unterstützungen besitzen, die das Fahrrad bis zu 6km/h beschleunigen, auch wenn du gerade noch nicht aktiv die Pedale benutzt.
S-Pedelec:
S-Pedelecs sind ebenfalls Fahrräder mit einem Hilfsmotor. Allerdings können sie eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45km/h erreichen und der unterstützende Antrieb verringert sich erst bei Geschwindigkeiten über 25km/h. Sie werden auch als Speed-Pedelecs bezeichnet. Du bis aber weiterhin darauf angewiesen, selbst die Pedale zu bedienen, damit der Motor auch arbeitet.
E-Bike:
Bei E-Bikes handelt es sich um Zweiräder, bei denen du nicht selbst aktiv in die Pedale treten musst, damit sie fahren. Stattdessen startest du den eingebauten Motor über einen Knopfdruck oder eventuell über das Antippen der Pedale. E-Bikes zählen wie Mofas auch zu den Kleinkrafträdern und benötigen eine entsprechende Prüfungsbescheinigung, damit du sie bedienen kannst.
Mofa:
Als Mofa werden motorisierte Fahrräder bezeichnet, die eine Höchstleistung bis zu 25km/h erreichen können. Während ältere Modelle noch über eine Tretkurbel zum Anlassen verfügen, gibt es neuere Modelle, die auch bereits über Tastendruck gestartet werden können.
Moped:
Ein Moped ist wie ein Mofa eigentlich ein Fahrrad mit einem Motor. Allerdings kann es aufgrund seines größeren Hubraums eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 45km/h erreichen und zählt somit auch zu den Kleinkraftfahrtzeugen.
Führerscheinentzug oder Fahrverbot?
Es besteht ein gravierender Unterschied dazu, ob bei dir ein Entzug der Fahrerlaubnis vorliegt oder ob ein Fahrverbot für dich verhängt wurde. Wenn du deinen Führerschein abgeben musstest, erlischt deine Fahrerlaubnis. Du darfst aber, wie oben beschrieben, trotzdem einige Kleinst- oder Kleinfahrzeuge fahren. Solltest du allerdings ein allgemeines Fahrverbot bekommen haben, behält dein Führerschein seine Gültigkeit. Dafür darfst du während dieser Zeit absolut gar kein motorisiertes Fahrzeug bedienen. Selbst eine kleine Runde auf einem langsamen E-Scooter kann teuer werden, wenn du von der Polizei angehalten werden solltest.
Anders verhält es sich, wenn ein eingeschränktes Fahrverbot verhängt wurde. In solchen Fällen greift das Fahrverbot nur für bestimmte Kraftfahrtzeuge, erlaubt dir aber dafür unter anderem die Nutzung von E-Scootern oder Pedelecs. Dir wird auf jeden Fall mitgeteilt, um was für ein Fahrverbot es sich handelt, und was du zu beachten hast.
Die Zeit nutzen
Bevor du einen neuen Führerschein beantragen darfst, musst du erst eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, absolvieren. Bei dieser Untersuchung wird neben deiner allgemeinen Gesundheit auch getestet, wie du auf bestimmte simulierte Situationen aus dem Straßenverkehr reagierst. Einer der wichtigsten Bestandteile der Untersuchung ist allerdings ein Gespräch, bei dem du die Fragen von Gutachtern und Verkehrspsychologen zu den Gründen beantworten musst, warum du deine Fahrerlaubnis überhaupt verloren hast.
Um das Risiko eines negativen Ergebnisses zu verringern, ist es sinnvoll, wenn du eine MPU-Beratungsstelle aufsuchst und dir bei den Vorbereitungen für deine medizinisch-psychologische Untersuchung helfen lässt. Unser Team von mpu-pilot.com greift dir gerne dabei unter die Arme. Wir entwickeln mit dir einen individuellen Trainingsplan und bereiten dich ausführlich auf die unterschiedlichen Aspekte deiner MPU vor. Dabei besprechen wir auch, was bei dem Gutachtergespräch auf dich zukommt und worüber du dir im Vorfeld Gedanken machen solltest. Eine gründliche Beratung hilft dabei, deine Erfolgschancen bei deinem MPU-Termin deutlich zu verbessern, damit du von Pedelecs und E-Scootern bald wieder aufs Auto umsteigen kannst.