Verjährung bei einer MPU
Die Verjährung der MPU ist ein landläufiger Ausdruck, der juristisch nicht ganz korrekt ist. Die MPU ist rechtlich gesehen als Anordnungder Straßenverkehrsbehörde keiner Verjährungsfrist ausgesetzt. Solche Anordnungen verjähren grundsätzlich nicht. Dennoch kann dieMöglichkeit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung verfallen, wenn nämlich die betroffene Person erst nach einer„Verjährungsfrist“ den Führerschein nach dessen Entzug neu beantragt. Bedeutet dieser Verfall …