Eine MPU kann aus verschiedenen Gründen angeordnet werden. Der geringste
Anteil aller angeordneten MPU ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung
wegen Punkten (acht oder mehr) in Flensburg.
Bei etwa 10,5 Mio. Fahrerlaubnisinhabern der Republik waren zum 01.01.2018
Einträge in Flensburg vorhanden. Der Hauptgrund für Einträge waren allgemeine
Ordnungswidrigkeiten, aber auch Handyverstöße, Alkohol, Drogen und Unfallflucht
führen zum Eintrag von Punkten in Flensburg. Die meistbegangenen
Ordnungswidrigkeit sind dabei Geschwindigkeitsüberschreitungen, rund 3,5
Mio. Verstöße.
Dabei ist wichtig anzumerken, dass verschiedene Vergehen im Straßenverkehr eine
unterschiedliche Anzahl an Punkten bedeuten. Eine Ordnungswidrigkeit führt zu
einem Punkt, Eine grobe Ordnungswidrigkeit zu zwei Punkten und wer eine Straftat
im Straßenverkehr begeht, erhält drei Punkte in Flensburg. Die angesammelten
Punkte bleiben nicht ein Leben lang im Register vermerkt. Nach einer gewissen Zeit
verjähren die Punkte und werden gelöscht. Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt werden
nach zwei Jahren und 6 Monaten aus dem Register gelöscht. Ordnungswidrigkeiten
mit 2 Punkten verbleiben jedoch 5 Jahre im Register in Flensburg. Straftaten mit 3
Punkten, oder mehr, werden nach 10 Jahren gelöscht. Durch die Teilnahme an einem
Punkteabbauprogramm, kann man seine Punkte schon vor Verjährung abbauen.
Für das Abbauen von Punkten sind jedoch einige Regeln zu beachten, so wird der
Punktestand nur um einen Punkt verringert pro Abbauseminar. Ein Seminar zum
Punkteabbau kann innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nur einmal freiwillig
durchgeführt werden und auch nur, wenn das Punktekonto nicht mehr als 5 Punkte
aufweist. Wer 6 oder 7 Punkte in Flensburg hat bekommt eine schriftliche,
kostenpflichtige, letzte Verwarnung und einen Hinweis mit der Aufforderung zur Teilnahme an einem
Fahreignungsseminar.
Sind 8 Punkte in Flensburg registriert kommt es zum unweigerlichen Entzug des Führerscheins. Dieser kann nur durch die oben genannte MPU wiedererlangt werden. Im
Gegensatz zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung wegen Alkohol oder
Drogen, wird hier kein Abstinenznachweiß erforderlich. Vielmehr geht es um eine
intensive und kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten im
Straßenverkehr. Um die MPU zu bestehen, sollte dem Gutachter glaubhaft vermittelt
werden, dass das Fahrverhalten reflektiert und überdacht wurde. Hilfreiche Fragen
um sich mit seinen Verstößen reflektiert zu beschäftigen, wären z.B. in welchen
Situationen bzw. in welcher emotionalen Lage, die Vergehen begangen wurden.
In der MPU sollte also deutlich werden, dass sich intensiv mit dem eigenen Verhalten
auseinandergesetzt wurde. Wir von MPU Pilot helfen Dir dabei, dein eigenes
Verhalten aufzuarbeiten und dem Gutachter zu verdeutlichen, dass Du dein
Verhalten reflektiert hast. Statistiken zeigen, dass die alleinige Aufarbeitung der
Delikte dazu führt, dass der Gutachter nicht davon überzeugt ist, dass der auffällig
gewordene Kraftfahrer in Zukunft sicher und regelkonform am Straßenverkehr
teilnehmen wird. Wichtig ist zu beachten, dass pauschale Aussagen wie „Ich halte
mich in Zukunft an die Verkehrsregeln, da die Strafe so hoch war“ oder „Es war ein
Versehen“ dazu führen, dass der Gutachter den Eindruck hat, dass das
Fehlverhalten nicht eingesehen wurde. Um solche Fehler zu vermeiden unterstützen
wir dich bei MPU Pilot gerne.
Was ist vor der MPU zu beachten?
Wichtiges das vor der MPU zu beachten ist, ist das frühestens 3-6 Monate vor Ablauf
der Sperrfrist der Antrag auf Neuerteilung gestellt werden kann. Nach Ende der Frist
und erfolgreicher MPU kann der Führerschein wiedererlangt werden. Eine MPU ist
nicht zwangsläufig nach Ende der Sperrfrist abzulegen – Man kann die MPU also
angehen, wann immer man sich bereit dazu fühlt. Der Zeitraum vor der MPU sollte
jedoch gut für eine verkehrspsychologische Aufarbeitung mit MPU Pilot genutzt
werden.