Führerscheinentzug: Wie erkläre ich das meinem Arbeitgeber?

Ein Führerscheinverlust kann auch berufliche Konsequenzen haben – jedenfalls dann, wenn Du dienstlich mit einem Kraftfahrzeug unterwegs bist. Dein Arbeitgeber muss daher davon erfahren, und zwar umgehend. Das betrifft auch eine anstehende MPU. Wie Dein Chef damit umgeht, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Warum hat man Dir den Führerschein oder gleich die Fahrerlaubnis entzogen? Weiter unten geht es um den Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis mit Anordnung einer MPU.
  • Musst Du dienstlich zwingend mit einem Kraftfahrzeug fahren oder kannst Du vorübergehend auch andere Aufgaben übernehmen?
  • Welche Position hast Du prinzipiell in der Firma? Wie ist Dein Verhältnis zum Chef und den Kollegen? Bist Du leicht ersetzbar?


Unabhängig von diesen Fragen, die sich auf Dein bestehendes Arbeitsverhältnis auswirken, darfst Du den Führerscheinentzug nicht verschweigen, wenn Dein Chef Dich dienstlich Auto fahren lässt. Du würdest Dich sonst bei der nächsten Dienstfahrt strafbar machen. Solltest Du aber einen reinen Büro-, Werkstatt- oder Lagerjob haben, bist Du nicht unbedingt verpflichtet, Deinen Chef über den Verlust des Führerscheins zu informieren. Schauen wir uns die Sache zunächst aus Sicht des Arbeitsrechts an.

Führerscheinentzug ist kein automatischer Kündigungsgrund

Dein Arbeitgeber kann Dich nicht einfach deshalb kündigen, weil Du Deinen Führerschein abgeben musstest. Solltest Du dienstlich gar kein Kraftfahrzeug führen, könntest Du gegen so eine Kündigung klagen und bekämst meistens auch Recht, denn es gibt keinen dienstlichen Grund für den Hinauswurf. Allerdings gilt hier die Einschränkung, dass Dein Chef eine Kündigung aussprechen könnte, wenn Du Dich strafbar gemacht hast. Das wäre bei Verkehrsstraftaten, aber auch bei sonstigen Straftaten der Fall, bei denen als Zusatzstrafe der Führerschein entzogen wurde. Ein häufiger Fall ist die Verkehrsstraftat, also beispielsweise Fahren unter Alkohol mit mehr als 1,1 ‰, bei der die Fahrerlaubnis entzogen wird und erst nach einer MPU und einem mindestens sechsmonatigen Fahrverbot neu erteilt werden kann. Selbst wenn Du nicht regelmäßig dienstlich fährst oder Dein Chef Dir durchaus Ersatzaufgaben geben könnte, ist das aus seiner Sicht ein heikler Fall. Warum ist Dir das passiert? Bist Du Alkoholiker und wirst zum Straftäter? Wirst Du überhaupt die MPU bestehen? All diese Fragen gehen ihm durch den Kopf. Es kommt dann sehr darauf an, wie Du Deine Trunkenheitsfahrt erklärst. Im Prinzip muss es darauf hinauslaufen, dass sie ein einmaliger Ausrutscher war, Du sie zutiefst bereust und Dich künftig absolut gesetzeskonform verhalten wirst. Bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung musst Du ähnlich argumentieren. Es dreht sich um die entscheidende Frage: Wie teile ich meinem Arbeitgeber mit, dass mein Führerschein entzogen wurde? Der Chef kann trotzdem die Kündigung aussprechen. Wenn Du Berufskraftfahrer bist, bekommt er damit vor Gericht Recht. Du kannst Dich sehr einsichtig zeigen und ihn um einen Job im Lager bitten, doch wenn er Dir so einen Job gar nicht anbieten kann, hast Du Pech gehabt. Dein Chef kann eine ordentliche betrieblich begründete Kündigung aussprechen, denn schließlich kann er Dich als Kraftfahrer nicht mehr einsetzen. Doch solltest Du beispielsweise Monteur in einem Zwei-Mann-Team sein und Deine Aufgaben vorübergehend auch gut als Beifahrer erledigen können, hättest Du vielleicht eine Chance mit einer Kündigungsschutzklage. Wenn Du Deinen Chef informierst, solltest Du solche Optionen im Auge behalten und ihn behutsam darauf hinweisen, dass Du Dich gegen eine Kündigung auch wehren könntest. Erwähne das aber erst, wenn er davon spricht.

Führerschein entzogen: Wie geht es nun auf der Arbeit weiter?

Nehmen wir an, es gibt alternative Jobs für Dich und Dein Chef wirft Dich nicht raus. Dann wird er Dich aber in Zukunft sehr genau beobachten. In dieser Phase musst Du Deine Schuldeinsicht erkennen lassen. Erledige Deine Arbeitsaufgaben gewissenhaft und erwähne gelegentlich, dass Du Dich auf die anstehende MPU gründlich vorbereitest. Solltest Du nur von einem kurzen Fahrverbot betroffen sein, könntest Du in dieser Zeit deinen Jahresurlaub nehmen. Wenn Du schon länger im Unternehmen bist, gibt Dir Dein Chef vielleicht sogar einen Teil des Jahresurlaubs für das kommende Jahr. Dazu musst Du natürlich bereit sein. Mit solchen Vereinbarungen beweist Du, wie sehr Du aus dem Vorfall gelernt hast und dass Dir so etwas wahrscheinlich nie wieder passiert.

Gründe für den Führerscheinentzug: Wie erkläre ich das am besten meinem Arbeitgeber?

Wichtig zu wissen: Der Führerscheinentzug erfolgt sowohl bei einem Fahrverbot als auch beim Entzug der Fahrerlaubnis. Diese beiden Fälle unterscheiden sich, weil es für sie sehr unterschiedliche Gründe gibt. Diese musst Du Deinem Chef detailliert und wahrheitsgemäß schildern. Das Fahrverbot verhängt die Behörde nach einer Ordnungswidrigkeit, wofür schon einmaliges zu schnelles Fahren genügt. Die Fahrerlaubnis entzieht sie erst nach Verkehrsstraftaten, zu vielen Punkten in Flensburg oder der vermuteten fehlenden charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Letzteres passiert Wiederholungstätern. Die Fahrerlaubnis erlangst Du regelmäßig erst nach der MPU wieder, auf die ich Dich vorbereite. Es gibt also unterschiedlichste Gründe für einen Führerscheinentzug, die Du Deinem Arbeitgeber so erklären musst, dass er nicht umgehend Deine Kündigung plant. Schauen wir uns doch mal einzelne Fälle an:

  • Du bist wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von einem kurzzeitigen Fahrverbot betroffen: Das passiert schnell. Es genügt, dass Du ein Schild für die Geschwindigkeitsbegrenzung übersiehst. Du solltest nicht in den Verdacht geraten, ein vorsätzlicher Raser zu sein.
  • Du bist wirklich unter Alkohol gefahren. Erkläre Deinem Chef, dass die Feier sehr lustig war und dass Du Dich halt bei der Alkoholmenge verschätzt hast. Der Weg nach Hause war kurz, Du dachtest, Du schaffst das. Natürlich war das falsch, es kommt auch nie wieder vor.
  • Du hast so lange Punkte gesammelt, dass man Dir schließlich die Fahrerlaubnis entzogen hat: Dafür kann es verschiedensten Gründe geben. Du könntest häufiger falsch geparkt und gelegentlich zu schnell gefahren sein. Künftig wirst Du Dich bessern, versprochen.

Die Sicht des Arbeitgebers

Es ist wichtig, dass Du die Sicht Deiner Firmenleitung verstehst. Sie ist gesetzlich verpflichtet, auf Deinen vorhandenen, gültigen Führerschein zu achten, sobald sie Dich mit einer Dienstfahrt beauftragt. Die Fahrt ohne Führerschein ist eine Straftat (§ 21 StVG), für die auch ein Fuhrparkleiter belangt werden kann, der den Dienstwagen ausgehändigt hat. Daher wird Dein Chef auf jeden Fall sehr unangenehm reagieren (bis zu fristlosen Kündigung), wenn Du den Führerscheinentzug verschweigst. Damit käme er beim Arbeitsgericht auch durch. Theoretisch müsste sich nämlich ein Fuhrparkleiter vor jeder Dienstfahrt den Führerschein des Fahrers zeigen lassen. Das praktizieren die meisten Firmen nicht auf diese Weise. Stattdessen setzen sie auf das Vertrauensverhältnis zu ihren Mitarbeitern, zu dem eben gehört, dass Du den Verlust Deines Führerscheins umgehend meldest, wenn Du ihn dienstlich brauchst. In diesem Zusammenhang wird Dich Dein Chef fragen, ob eine MPU ansteht. Auch hierauf solltest Du wahrheitsgemäß antworten. Die Wahrheit ist in diesem Fall die beste Strategie.

Fazit

Der Verlust des Führerscheins kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, doch in vielen Fällen können sich Arbeitnehmer und -geber miteinander arrangieren. Es kommt darauf an, wie Du den Vorfall erklärst und wie einsichtig Du Dich dabei zeigst.

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