Die MPU, kurz für medizinisch-psychologische Untersuchung, wird in der Regel von der Führerscheinstelle auferlegt. Dies geschieht allerdings nur, wenn sie der Meinung ist, dass ein Verkehrsteilnehmer körperlich oder charakterlich nicht mehr in der Lage ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Sprich die Behörde erhebt Zweifel gegen Deine Fahreignung, da Du eine Gefahr für die Allgemeinheit im Straßenverkehr darstellst.
Die MPU wird häufig nach sehr schweren oder besonders vielen Verstößen angewandt. Doch welche Gründe können dazu führen?
Gründe für eine MPU
- massiver Alkoholmissbrauch
- wiederholter Alkoholgenuss im Straßenverkehr
- Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss oder der Besitz von Drogen
- Ständige Verstöße gegen die STVO
- mehrere Feststellungen während der Probezeit
- begehen einer Straftat in Bezug auf den Straßenverkehr (oder auch außerhalb, wenn z.B. dadurch ein erhöhtes Gewalt- oder Agressionspotenzial hervorgeht)
- Krankheiten, die eine Gefahr für den Verkehr sein können
Alkoholmissbrauch
Der Alkohol, die mit Abstand meiste Ursache für die Auferlegung der MPU. Oftmals bekommt man diese schon beim einmaligen Verstoß, wenn man mit einer Promillezahl von 1,6 [1] oder mehr auffällig wird.
Hier muss man im Rahmen der MPU beweisen, dass man keine Gefahr für den Verkehr mehr ist und das man sich auch nicht wieder unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer setzt.
Wer wegen Alkohol eine MPU ablegen muss, durchläuft 3 verschiedene Untersuchungen:
- Medizinisch: Bei dieser Untersuchung wird der allgemeine Gesundheitszustand festgestellt. Es wird auch ermittelt, ob bereits Folgeschäden wegen dem Alkoholkonsum nachweisbar sind.
- Reaktion- und Leistung: Hier wir die Belastbarkeit sowie das Reaktions- und Konzentrationsvermögen getestet. Wenn dieser Test nicht bestanden werden sollte, kann eine Fahrverhaltensbeobachtung durchgeführt werden. Dies geschieht durch einen Fahrlehrer und Gutachter, die die Fahrweise im Straßenverkehr beobachten.
- Psychologisch: Es wird ein psychologisches Gespräch mit einem Gutachter geführt. Dabei werden Fragen zu den Hintergründen der Alkoholfahrt geklärt und ob man Gegenmaßnahmen ergriffen hat um diese zu vermeiden. Auch die sogenannte Rückfallprophylaxe ist von Bedeutung.
Drogeneinfluss
Wenn man unter dem Einfluss von diversen Substanzen steht (Cannabis, Kokain, Heroin etc.), wird eine MPU angeordnet. Bei Drogenmissbrauch kann man allerdings auch, wenn man außerhalb des Straßenverkehrs auffällig wird, eine MPU bekommen.
Wie auch beim Alkohol muss hier bewiesen werden, dass man kein Auto mehr unter Drogeneinfluss führen wird. Auch hier muss man Untersuchungen durchlaufen.
Außerdem muss man ein Urin- oder Haar Screening durchführen lassen. Das ist notwendig, um herauszufinden, ob in letzter Zeit Drogen konsumiert wurden. Dies nennt man auch Abstinenznachweis – dieser Nachweis ist Pflicht. Welche Abstinenzzeiten man genau benötigt sollte man vorab mit einem Verkehrspsychologen klären: Hier Termin buchen.
Es wird allerdings nicht nur geprüft, ob unmittelbar vor oder bei Fahrtantritt Drogen konsumiert wurden, sondern ob bereits im Vorfeld Einnahmen stattfanden. Der Körper baut die Substanzen unterschiedlich schnell ab.
STVO-Verstöße
Bekannterweise wird in Flensburg das Fahreignungsregister geführt. Hier werden alle Verstöße festgehalten. Die “Punkte aus Flensburg” erhält man, wenn man die Sicherheit im Verkehr massiv gefährdet. Dazu gehört z.B. das Überfahren einer Roten Ampel.
Bei der MPU wegen Verkehrsverstößen muss man sich erst einmal einer medizinischen Untersuchung unterziehen. Anschließend muss noch ein psychologisches Gespräch abgehalten werden. Hier soll aufgedeckt werden, was bisher zu so vielen Verstößen geführt hat und was die Motive sein könnten. Außerdem muss der Fahrer zeigen, das sich sein bisheriges Verhalten geändert hat.
Krankheiten
Manche Krankheiten können auch dazu führen, dass man eine MPU auferlegt bekommen kann, da man als fahruntüchtig angesehen wird. Dazu gehören:
- Herzinfarkt
- Parkinson
- Schizophrenie
- Demenz
- Sehstörung
- und weitere
Auch hier sollte Vorab mit Deinem Verkehrspsychologen gesprochen werden.
[1] Ab 1,6 Promille ist eine MPU verpflichtend. Die Behörde hat Ermessensspielraum zwischen 1,1 bis 1,59 Promille ob eine MPU vorgeschrieben wird oder nicht. Fahrradfahrer & Elektroscooter-Fahrer müssen ab 1,6 Promille zur MPU