Dein Punktekonto in Flensburg – Was es damit auf sich hat und warum es für dich wichtig ist

Wenn du im Straßenverkehr mal zu schnell unterwegs bist oder eine rote Ampel überfahren hast, bringt dir das einen Punkt in Flensburg ein. Aber was heißt das eigentlich genau? Was verbirgt sich hinter dem Punktekonto und welche Dinge solltest du unbedingt wissen, bevor dein Konto zu stark anwächst? Wir von mpu-pilot.com klären dich auf.

Alles zentral

Bereits seit den 50er Jahren werden alle Belange rund um dein Auto in einer zentralen Behörde in Deutschland verwaltet. Das sogenannte Kraftfahrt-Bundesamt (kurz KBA) wurde damals gegründet, um die vorherigen drei Sammelstellen für Verkehrsbelange zusammenzuziehen und die bürokratischen Vorgänge zu vereinfachen.

Der Sitz des Kraftfahrt-Bundesamts befindet sich in Mürwik in Flensburg, nahe der dänischen Grenze. Allerdings hat das Amt noch eine Außenstelle in Dresden. Das hängt damit zusammen, dass in Dresden früher das Kraftfahrzeugtechnische Amt (KKA) der DDR seinen Sitz hatte. Nach der Wiedervereinigung wurde dieses Amt in die KBA integriert.

Da alle Dinge, die sich um dein Auto oder dich als Autofahrer drehen, beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geregelt werden, sind viele Abläufe deutlich vereinfacht. Solltest du beispielsweise einmal in eine Verkehrskontrolle kommen, können deine Daten schneller von der Polizei abgefragt werden. Würde es dagegen mehrere Ämter geben, müssten die Polizisten immer erst ermitteln, welches Amt deine Daten hat, was deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen würde.

Dein Punktekonto in Flensburg

Wenn du einen Führerschein machst und deine Prüfungen auch bestehst, wird für dich ein Fahreignungsregister bei der KBA angelegt. In diesem Register werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und andere Fahrauffälligkeiten festgehalten. Wenn du zum Beispiel mal mit 26 km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt wirst, erhältst du zusätzlich zu einem Bußgeld auch noch einen Punkt auf deinem Punktekonto. Wenn du dagegen bei einem Stau auf der Autobahn keine Rettungsgasse bildest und es zu einem Einsatz von Polizei und Krankenwagen kommen sollte, kann dir das sogar zwei Punkte einhandeln, weil du den Einsatz behindert hast.

Sehr schwerwiegende Delikte wie Fahren unter Alkoholeinfluss mit anschließender Verkehrsgefährdung werden mit maximal drei Punkten auf deinem Punktekonto verzeichnet. Mehr Punkte kannst du für ein einzelnes Delikt nicht sammeln.

Abgestufte Maßnahmen

Solltest du durch deine Fahrweise Punkte in deinem Fahreignungsregister ansammeln, kann das für dich schlecht ausgehen. Es reichen bereits acht Punkte aus, damit du deine Fahrerlaubnis verlierst. Du musst dann deinen Führerschein abgeben und darfst die nächsten sechs Monate erst einmal nicht mehr selber am Steuer sitzen.

Bevor es allerdings so weit kommt, gibt es drei Unterstufen, die für dich wichtig sind und die dich vor dem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis bewahren sollen.

Haben sich auf deinem Konto ein bis drei Punkte angesammelt, passiert für dich erst einmal nichts. Es wird lediglich eine Vormerkung in dein Fahreignungsregister eingetragen. Solltest du vier oder fünf Punkte auf deinem Konto haben, erhältst du eine schriftliche Ermahnung und musst eine Gebühr bezahlen. Bei sechs oder sieben Punkten gibt es eine schriftliche Verwarnung mit einem deutlich höheren Verwarngeld, das du zahlen musst.

Solltest du trotz dieser Warnungen dann wieder verkehrsauffällig werden, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen. Du hast dann lediglich die Möglichkeit, an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilzunehmen, bevor du einen neuen Führerschein beantragen darfst.

Wie verschwinden die Punkte wieder?

Die Punkte in deinem Fahreignungsregister werden nicht permanent eingetragen. Sie verfallen nach einer gewissen Zeit einfach. Dabei werden deinem Konto die Punkte nicht einfach abgezogen, sondern die Delikte werden gelöscht, die zu der Punktevergabe geführt haben.

Wenn du eine Eintragung von einem Punkt wegen einer Ordnungswidrigkeit bekommen hast, dann wird diese Eintragung nach zweieinhalb Jahren aus deinem Register wieder entfernt. Eine Eintragung von zwei Punkten wird nach fünf Jahren gelöscht und eine Eintragung von drei Punkten bleibt insgesamt zehn Jahre in deinem Register.

Bevor deine Punkte allerdings endgültig gelöscht werden, bleiben sie noch ein Jahr in deinem Fahreignungsregister zurück. Dieser Zeitraum wird als Überliegefrist bezeichnet und ist eher eine bürokratische Notlösung. Sie soll dafür sorgen, dass ein Vergehen auch richtig geahndet werden kann, selbst wenn dein Punktekonto schon reduziert worden ist. Zur Verdeutlichung mal ein Beispiel:

Du hast sieben Punkte auf deinem Konto. Am 12.12. des Jahres würde ein Punkt verjähren. Am 07.12. fährst du allerdings zu schnell und wirst mit 27 km/h zu viel geblitzt. Der Bußgeldbescheid ist erst am 20.12. Gültig und auch dann erfolgt erst die Eintragung des Punktes in dein Fahreignungsregister.

Obwohl die Eintragung der alten Ordnungswidrigkeit aus deinem Register am 12.12. gelöscht wird, bleibt noch vermerkt, dass du einen Punkt dafür bekommen hast. Technisch gesehen hättest du ab dem 20.12. wieder die gleiche Anzahl an Einträgen. Aber durch die Überliegefrist hast du acht Punkte angesammelt und damit die Fahrerlaubnis erst einmal verloren.

Was du als Autofahrer machen kannst

Um Punkte abzubauen, gibt es eine kleine Hilfestellung. Wenn du an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilnimmst, wird ein Punkt von deinem Konto gelöscht. Allerdings steht dir diese Option nur einmal innerhalb von fünf Jahren frei und kann auch nur genutzt werden, wenn du maximal fünf Punkte hast.

Um dir einen Überblick zu verschaffen, wie viele Punkte sich bereits auf deinem Konto in Flensburg befinden, kannst du jederzeit eine kostenlose Abfrage dazu machen. Das KBA hat dazu auf seiner Internetseite Musterformulare, die du beispielsweise online bequem ausfüllen kannst.

Wie es für dich nach dem Verlust der Fahrerlaubnis weitergeht

Hast du durch zu viele Punkte deinen Führerschein verloren, gibt es erst eine Sperrfrist von sechs Monaten. In dieser Zeit kannst du dir deine Fahrerlaubnis nicht zurückholen. Nach Ablauf der Sperrfrist darfst du allerdings einen neuen Führerschein beantragen. Dafür musst du eine MPU absolvieren, bei der überprüft werden soll, ob deine allgemeine Fahrtüchtigkeit noch vorhanden ist und ob du aus deinen Fehlern gelernt hast.

Eine MPU ist vom Anspruch her vergleichbar mit der Führerscheinprüfung. Entsprechend hoch ist auch die Durchfallquote. Wir von mpu-pilot.com möchten dich darum auch richtig auf die Untersuchung vorbereiten, damit du schnellstmöglich wieder einen Führerschein bekommen kannst.

Deine MPU Berater bei MPU Pilot

Die MPU zu bestehen, ist für viele Menschen ein wichtiger Schritt zurück zur Unabhängigkeit oder für die weitere Ausübung ihres Berufes. Wir stehen Dir dafür als ausgebildete Verkehrspsychologen mit umfangreichen Erfahrungen und fachlichem Wissen aus dem Bereich der Psychologie zur Verfügung.