Wer Alkohol konsumiert und sich trotzdem ans Steuer setzt, riskiert nicht nur sein Leben und das Leben anderer, sondern zusätzlich ein Fahrverbot. In einigen Fällen wird eine MPU wegen Trunkenheit am Steuer (§13 FeV) von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.
Grundsätzlich gilt wer bei einem Alkoholtest einen Alkoholgehalt von über 1,6 Promille im Blut hat, muss sich einer MPU unterziehen, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Dies gilt nicht nur für das Bedienen eines Kraftfahrzeugs, sondern auch für das Führen eines Fahrrads. Bei Alkoholwerten von 1,1-1,59 Promille im Blut entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde, ob eine mangelnde Fahreignung vorliegt und eine MPU benötigt wird.
Aber nicht nur in diesen Fällen kann eine MPU angeordnet werden. Wird man wiederholt auffällig wegen Alkoholmissbrauch oder es wird eine Alkoholsucht von einem Arzt diagnostiziert, kann ebenfalls eine Medizinisch- Psychologische Untersuchung veranlasst werden. Auch wer wiederholtes Fahren unter Alkoholeinfluss in seiner Akte hat und eine Straftat im Straßenverkehr begeht, muss sich unter Umständen einer MPU unterziehen.
Die MPU wegen Trunkenheit am Steuer setzt sich aus drei zentralen Punkten zusammen., einer medizinischen Untersuchung, einem Reaktions- und Leistungstest, sowie einem psychologischen Gespräch. In dem Gespräch wird das Trinkverhalten und Trinkmotiv untersucht. Die Fragestellung unterteilt sich dabei in A1 Alkoholsucht, A2 Alkoholmissbrauch oder A3 Alkoholgefährdung. Unterliegt die MPU der Fragestellung A1 oder A2, so ist ein Abstinenznachweis zwingend für das Gutachten notwendig. Bei einer Alkoholgefährdung reicht das kontrollierte Trinken aus.
Der Abstinenznachweiß erfolgt durch Haar- oder Blutanalyse. Der Nachweis erfolgt über sechs bis 12 Monate und kann aufgrund der aufwändigen Analysemethode sehr kostspielig werden. Wichtig ist, dass die Leberwerte nach einer hausärztlichen Untersuchung nicht zum Nachweis der Abstinenz ausreichen, da Ethylglucuronid nach dem Abstinenzkontrollprogramm gemessen wird, was in hausärztlichen Untersuchungen nicht der Fall ist.
Das Kontrollprogramm richtet sich nach den CTU-Kriterien (chemisch-toxikologische-Untersuchung). Mit dem Abstinenznachweiß soll gezeigt werden, dass der Betroffene in der Lage ist, seinen Alkoholkonsum zu kontrollieren bzw. einzustellen. Wer zur Vorlage eines solchen Nachweises verpflichtet wurde kann diesen nicht zum Wiedererhalt seines Führerscheines umgehen. Der Abstinenznachweiß über die vorgegebene Zeit von sechs bis 12 Monaten ist vor Anmeldung der MPU vorzulegen. Dabei dürfen die Abstinenznachweise nicht zu alt sein. Die Begutachtungsleitlinien geben hier einen Zeitraum von 4 Monaten. Empfohlen werden jedoch maximal 2,5 Monate.
Nicht jede MPU erfordert einen Nachweis der Abstinenz. Liegt kein problematisches Trinkverhalten oder eine Alkoholabhängigkeit vor, so kann das sogenannte kontrollierte Trinken ausreichen. Dies wird meistens akzeptiert, wenn z.B. phasenweiser Konsum vorliegt, wie bei einem jungen Erwachsenen, die aus Leichtsinn oder Lebensphasen heraus Delikte begehen, aber ansonsten kein regelmäßiger (mindestens ein Jahr) und ungesunder Alkoholkonsum vorliegt. Sind somit weder Abhängigkeits- noch Missbrauchstendenzen gegeben und unterliegt die MPU der Fragestellung einer A3-Alkoholgefährdung, so ist das kontrollierte Trinken für das Gutachten ausreichend. Das Ziel dabei ist, dass der Betroffene lernt seine Fahrtauglichkeit richtig einzuschätzen und den Alkoholkonsum von der Straßenverkehrsteilnahme klar zu trennen. Um das Ziel zu verfolgen, empfehlen wir eine Vorbereitung auf die MPU mit einem Verkehrspsychologen.
Wo kann ich meine Alkoholabstinenz nachweisen?
Abstinenznachweise können grundsätzlich bei anerkannten Begutachtungsstellen bzw. einem Abstinenzkontrollprogramm gemäß CTU-Kriterien nach der ISO Norm 17025 erbracht werden. Darüber hinaus gibt es weitere freie Marktteilnehmer mit entsprechender Zertifizierung, die zum Teil auch deutlich günstiger sind.
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