Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, riskiert nicht nur eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg, sondern auch den Verlust seines Führerscheins. Aus diesem Grund steigen viele Menschen auf das Fahrrad um, wenn sie etwas getrunken haben. Aber auch das alkoholisierte Fahrradfahren kann Konsequenzen haben. Wir klären dich auf, worauf du achten solltest, wenn du auf dein Rad steigst.
Allgemeiner Richtwert
Beim Autofahren beträgt die Grenze für das Fahren unter Alkoholeinfluss 0,5 Promille. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass du rein theoretisch einen halben Liter Bier oder ungefähr 200 ml Wein trinken könntest und dich danach noch ans Steuer setzen dürftest – Allerdings spielen auch Faktoren, wie zum Beispiel das Alter, Gewicht, Geschlecht und der Fakt eine Rolle, dass jeder den Alkohol unterschiedlich schnell abbaut. Kommst du dann in eine Polizeikontrolle ohne eine vorherige auffällige Fahrweise, wirst du eventuell ermahnt, darfst aber weiterfahren.
Da Fahrräder deutlich langsamer als Autos fahren und du dich um weniger Bedienelemente kümmern musst, hat der Gesetzgeber für Fahrradfahrer auch eine generelle höhere Promillegrenze festgelegt. Sie beträgt 1,6 Promille, was ungefähr acht Schnapsgläsern a 4cl Wodka entsprechen würde.
In der Probezeit
Hast du deinen Führerschein gerade bestanden, befindest du dich in der zweijährigen Probezeit. In dieser Zeit darfst du keinen Alkohol trinken, wenn du danach mit einem Auto am Straßenverkehr teilnehmen möchtest. Gleiches gilt bei allen Autofahrern unter 21 Jahren. Bei Radfahrern gilt diese Alkoholsperre nicht. Theoretisch dürftest du also auch ein wenig Alkohol trinken und dann gemütlich auf dem Fahrrad nach Hause fahren. Wenn du kein auffälliges Verhalten an den Tag legst, hast du auch nichts zu befürchten, selbst wenn du während einer Kontrolle von der Polizei angehalten wirst. Solltest du allerdings wegen fahrauffälligem Verhalten von der Polizei kontrolliert werden, kann das für dich teuer werden. Denn auch schon niedrige Promillewerte können als “relative Fahruntüchtigkeit” ausgelegt werden.
Die 0,3-Promille-Grenze
Fährst du unter Alkoholeinfluss beispielsweise mit dem Fahrrad Schlangenlinien oder überfährst eine rote Ampel, kann es teuer werden. Bereits ab 0,3 Promille kannst du einen Punkt in Flensburg bekommen und musst außerdem ein Bußgeld zahlen, das im Schnitt um die 250 Euro hoch ist. Sollte es zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss kommen, kann die Strafe entsprechend schwerer ausfallen.
Absolute Fahruntüchtigkeit
Bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) ab 1,1 wird bei Autofahrern von der absoluten Fahruntüchtigkeit gesprochen. In diesem Fall ist es egal, ob du unfallfrei fährst oder ob du durch eine alkoholisierte Fahrweise aufgefallen bist. Wenn die Polizei bei dir einen erhöhten Promillewert feststellt, dann hat das umfangreiche Konsequenzen: Neben einem hohen Bußgeld kommen zwei Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis auf dich zu.
Bei Fahrradfahrern liegt diese Grenze bei 1,6 BAK. In diesem Fall stellt die Polizei eine Strafanzeige gegen dich und es wird ein Bußgeld verhängt, das sich in der Regel an der Höhe eines Nettoeinkommens orientiert. Das Bußgeld ist in vielen Fällen in 30 Tagessätzen abzuzahlen. Darüber hinaus bekommst du bis zu drei Punkte in Flensburg (Ordnungswidrigkeit 2 Punkte bis 1,09 Promille, ab 1,1 Promille in der Regel 3 Punkte). Die Fahrerlaubnis verlierst du meistens nicht, wenn du in dem Maße alkoholisiert mit dem Fahrrad unterwegs warst. Oftmals kommt dafür eine MPU auf dich zu. Bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung musst du dann unter Beweis stellen, dass du auf Alkohol verzichten oder mit Alkohol kontrolliert umgehen kannst und dass deine allgemeine Fahreignung noch vorhanden ist.
Bestehst du die MPU nicht, wird dir der Führerschein entzogen. Selbst wenn du zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht hinter dem Lenkrad eines Kraftfahrzeugs, sondern auf dem Fahrrad gewesen bist, schließen die Gutachter bei einer Höhe von 1,6 Promille daraus, dass bei dir ein Alkoholproblem vorliegen könnte. Entsprechend könnte eine Gefährdung für den Straßenverkehr vorliegen.
Die medizinisch-psychologische Untersuchung wird darum als Maßnahme angesetzt, um zu überprüfen, ob du wirklich ein Problem mit Alkohol hast oder ob du zeigen kannst, dass du aus deinem Verhalten gelernt hast. Sollte dies der Fall sein, melde dich gerne bei uns und wir helfen dir bei den Vorbereitungen auf die MPU weiter.
Sollte bei einer Kontrolle ein deutlich höherer Wert als 1,6 Promille festgestellt werden, kann es sogar sein, dass du ein Fahrverbot für das Fahrradfahren bekommst. Das Gleiche gilt auch, wenn du mehrfach mit einem erhöhten Blutalkoholspiegel kontrolliert wirst.
Für angehende Fahrschüler
Selbst, wenn du gerade noch keinen Führerschein besitzt, ist das für dich kein Freifahrtschein, um betrunken Fahrrad zu fahren. Denn während geringe Promillewerte ohne auffälliges Fahrverhalten keine Konsequenzen haben, kann ein Unfall unter Alkoholeinfluss oder ein Wert über 1,6 Promille als Vermerk in deinem Fahreignungsregister in Flensburg landen. Auch in diesem Fall musst du erst zur MPU und diese bestehen, bevor du überhaupt anfangen darfst, einen Führerschein zu machen.
Promillegrenzen für E-Bikes und Pedelecs
E-Bikes und Pedelecs bewegen sich anders als ein normales Fahrrad ohne Antrieb. Ein Pedelec ist ein Fahrrad, bei dem ein kleiner Hilfsmotor dir das Fahren erleichtert, aber nicht komplett abnimmt. Du kannst mit dem Rad bis zu 25 km/h erreichen. Weil die Geschwindigkeit noch relativ gering ist und du unter normalen Umständen genügend Zeit hast, um auf Situationen zu reagieren, wurde festgelegt, dass die Promillegrenze bei Pedelecs wie auch beim normalen Fahrrad 1,6 Promille beträgt.
Anders verhält es sich dagegen mit einem E-Bike bzw. einem Speed Pedelec. Da dieses Fahrzeug ohne deine Körperkraft allein mit auf Knopfdruck fährt und Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen kann, wird es mit einem Kraftfahrzeug gleichgestellt. Das bedeutet für dich, dass du ein E-Bike nur mit weniger als 0,5 Promille fahren dürftest. Solltest du fahrauffällig werden, drohen dir ab 0,3 Promille aber die gleichen Strafen wie auch beim Autofahren.
Alkoholisiert das Fahrrad schieben
Wenn du dir unsicher bist, wie viel du getrunken hast und ob du noch sicher auf einem Fahrrad fahren kannst, hast du die Möglichkeit, das Rad einfach zu schieben. Es gibt kein Gesetz dagegen und es gibt auch keinen Promillegrenzwert für das Schieben eines Fahrrads. Solltest du allerdings einen Unfall verursachen oder dich in einer Art und Weise bewegen, die für andere Menschen und dich selbst gefährlich werden könnte, wird die Polizei einschreiten. Im besten Fall bekommst du eine Verwarnung und musst das Fahrrad stehen lassen. Im schlechtesten Fall kommt ein erhebliches Bußgeld auf dich zu. Es ist also ratsamer, im Zweifelsfall das Fahrrad ebenfalls stehen zu lassen und lieber in einem Bus oder einem Taxi zu fahren.