Ein Gläschen Wein oder ein, zwei Bier – was soll da schon schiefgehen? Viele Autofahrer nehmen es mit der Trennung von Autofahren und Alkohol-Genuss nicht ganz genau. Sie gehen davon aus, dass sie noch gut genug fahren können und eh nichts passiert. Aber was ist, wenn du in einen Verkehrsunfall verwickelt wirst, während du alkoholisiert Auto fährst? Wir von mpu-pilot.com klären dich einmal auf, was dich alles erwarten könnte.
Kein kleiner Verstoß
Beim alkoholisierten Autofahren kommt es unter anderem darauf an, welche Mengen du an Alkohol vor der Fahrt getrunken hast. Generell ist das Fahren mit einem Blutalkoholwert von bis zu 0,5 Promille erlaubt, sofern du kein auffälliges Fahrverhalten zeigst. Solltest du aber etwa Schlangenlinien fahren oder viel zu schnell unterwegs sein, kann das auch zu einer Strafe führen, wenn die Polizei dich anhält. Dies ist auch bereits ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille möglich. Vor allem hoch wird die Strafe, wenn du dann noch einen Unfall verursachst oder aber eine auffällige Fahrweise erkennbar ist.
In diesem Fall bewegst du dich noch im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Du musst also mit einem Bußgeld rechnen, das bis zu 1500 Euro hoch sein kann. Außerdem bekommst du ein bis drei Punkte in Flensburg. Im schlimmsten Fall gibt es noch ein Fahrverbot für einige Monate. Die Länge des Fahrverbots richtet sich dabei nach deinem Alkoholwert und deinem Fahrverhalten. Du musst deinen Führerschein abgeben, bekommst ihn aber nach Ablauf der Sperrfrist automatisch wieder zurück.
Solltest du unter Alkoholeinfluss aber in einen Verkehrsunfall verwickelt sein, begehst du automatisch eine Straftat. Der Paragraf 315c des Strafgesetzbuches ist da sehr eindeutig:
Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.*
Mit welchen Strafen ist zu rechnen?
Die Strafe wird an unterschiedlichen Faktoren festgemacht. Es ist wichtig, wie viel Alkohol du während der Fahrt im Blut hattest. Je höher der Alkoholpegel ist, desto schlechter sind deine Auffassungsgabe und deine Reaktionszeit im Ernstfall. Entsprechend fallen die Strafen deutlich höher aus, je betrunkener du während des Unfalls gewesen bist.
Aber auch der Faktor Personenschaden ist wichtig. Solltest du einen Unfall verursacht haben, bei dem keine anderen Menschen verletzt wurden, gilt der Fall als ein Sachschaden. Hast du allerdings jemand anderen verletzt oder im schlimmsten Fall sogar getötet, dann wird die Strafe für dich auch sehr hoch angesetzt.
Wenn du also nur leicht angetrunken unterwegs gewesen bist und der Unfall lediglich ein Sachschaden ist, weil du vielleicht ein anderes Auto touchiert hast, dann dürftest du nur eine Geldstrafe und eventuell noch einen Punkt in Flensburg bekommen. Wenn du jedoch etwas mehr getrunken hast und danach während der Fahrt mit einem anderen Auto zusammengestoßen bist, wobei der Insasse des anderen Fahrzeugs verletzt wurde, dann ist es auch vorstellbar, dass du eine Freiheitsstrafe bekommst. Außerdem wird dir die Fahrerlaubnis entzogen und du musst sie erst nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragen. In den meisten Fällen wird dir zusätzlich noch die Auflage gestellt, dass du erst eine MPU absolvieren musst, bevor du wieder eine neue Fahrerlaubnis beantragen darfst.
Solltest du in der Vergangenheit bereits fahrauffällig gewesen sein oder wurdest du wegen anderer Straftaten verurteilt, kann sich das zusätzlich noch negativ auf die Entscheidung der Richter in deinem Fall auswirken. Es ist also auch möglich, dass dir die Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn du in der Vergangenheit in Unfälle verwickelt warst, selbst wenn du diesmal nur mit einem geringen Blutalkoholwert einen kleinen Sachschaden verursacht hast.
Oft vergessener Sonderfall
Häufig wird es so dargestellt, dass du immer bestraft wirst, wenn du in einen Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss verwickelt wirst. Es gibt allerdings einen Sonderfall. Wenn der Unfall so abgelaufen ist, dass du selbst im nüchternen Zustand nicht anders hättest reagieren können, kann von einer Strafe für dich abgesehen werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dir jemand hinten auffährt.
Aber auch in solchen Fällen spielt die Menge an getrunkenem Alkohol eine Rolle. Selbst, wenn du den Unfall nicht verschuldet hast, könnte eine zu große Menge an Blutalkohol dazu führen, dass du eine Geldstrafe bezahlen musst und Punkte in Flensburg bekommst.
Nach dem Führerscheinentzug – wie geht es weiter?
Sollte nach deinem Unfall entschieden worden sein, dass du den Führerschein abgeben musst, ist in den meisten Fällen der nächste Schritt die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Bei dieser Begutachtung musst du quasi nachweisen, dass du fahrtüchtig bist und dass du keine Gefahr für dich oder für andere darstellst.
Die Teilnahme an einer MPU ist erst nach einer Sperrfrist möglich, die vom zuständigen Gericht festgelegt wird, aber mindestens sechs Monate beträgt. Außerdem ist es durchaus möglich, dass du einen Abstinenznachweis vorlegen musst, bevor du an der Untersuchung teilnehmen darfst. Es handelt sich dabei um einen Beleg, der nachweist, dass du in den letzten Wochen oder Monaten vor der MPU keinen Alkohol getrunken hast.
Die eigentliche medizinisch-psychologische Untersuchung teilt sich dann auf. In einem allgemeinen Gesundheits-Check-up wird überprüft, ob du körperlich fahrtauglich bist. In einem nachfolgenden Abschnitt werden dein Verhalten und deine Reaktionen anhand einiger einfacher Fahrbeispiele überprüft. Zum Abschluss folgt ein Einzelgespräch, bei dem du die Fragen von Gutachtern und Verkehrspsychologen zu deinem Fall beantworten sollst. Die Fragen der Begutachtung sind immer individuell auf deinen konkreten Fall bezogen. Dadurch ist es nicht möglich, einfach beliebige Antworten auswendig zu lernen und bei Bedarf abzurufen. Nur, wenn du alle drei Teile bestehst, gilt die MPU als bestanden.
Vorbereitung als Schlüssel zum Erfolg
Die Wahrscheinlichkeit, bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu bestehen, ist ungefähr so hoch wie bei deiner Führerscheinprüfung. Viele Teilnehmer gehen zu der Untersuchung, ohne zu wissen, was sie eigentlich erwartet und ohne sich vorher auch nur zu informieren. Das führt dann häufig dazu, dass die Teilnehmer gerade an der psychologischen Begutachtung scheitern und die MPU kostenpflichtig wiederholen müssen. Damit es nicht so weit kommt, kannst du dich an unser Team von mpu-piloten.com wenden. In einem auf dich zugeschnittenen Trainingskonzept beraten wir dich rund um deine Begutachtung und gehen mit dir mögliche MPU-Szenarien durch. Wir unterstützen dich so gut wie möglich, damit du dir bald wieder einen neuen Führerschein holen kannst.
* Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html