Die MPU kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Fahrtüchtigkeit eines Führerscheinbesitzers in Frage gestellt wird. In vielen Fällen wird diese Maßnahme angewendet, wenn jemand im Straßenverkehr auffällig geworden und beispielsweise betrunken oder unter Drogeneinfluss Auto gefahren ist. Aber wie verhält es sich, wenn jemand andere Straftaten begeht? Ist dann eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit überhaupt möglich? Oder wird der Führerschein dann permanent eingezogen?
Die MPU bei Straftaten
Auch bei Vergehen, die sich nicht direkt auf den Straßenverkehr und das Autofahren beziehen, kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, verordnet werden. Was etwas seltsam klingt, macht durchaus Sinn. Denn die Untersuchung soll letztendlich zeigen, ob eine Person überhaupt psychisch in der Lage ist, weiterhin ein Auto zu fahren, ohne sich oder andere Menschen dabei auf der Straße zu gefährden. Aus diesem Grund informieren die Gerichte die Führerscheinstellen, nachdem ein Angeklagter verurteilt wurde. Die Führerscheinstellen können dann selbstständig entscheiden, ob sie dem Verurteilten dann den Führerschein entziehen.
Gibt es Straftaten, nach denen keine Untersuchung möglich ist?
Generell hat jeder Straftäter, der seine Strafe verbüßt hat und nicht weiter auffällig geworden ist, das Recht darauf, sich seinen Führerschein zurückzuholen. Das hängt damit zusammen, dass ehemalige Straftäter auch wieder die Möglichkeit bekommen sollen, am normalen Leben teilzunehmen. Der Besitz eines Führerscheins ist dafür oft ein wichtiger Bestandteil.
Allerdings ist ein MPU-Gespräch keine einmalige Sache, die den Führerschein zukünftig wieder sichert. Wenn eine Person als Wiederholungstäter auffällig und erneut wegen einer Straftat verurteilt wird, wird ihm auch wahrscheinlich wieder der Führerschein entzogen. Somit muss man immer wieder eine medizinisch-psychologische Untersuchung ablegen, was auf die Dauer durchaus kostspielig werden kann.
Welche Straftaten führen zum Führerscheinverlust?
Neben verkehrsbezogenen Delikten, die einen Verlust des Führerscheins verursachen können, gibt es auch Straftaten, die nur indirekt mit dem Autofahren zusammenhängen. Hierzu zählen zum Beispiel:
– Einbruch
– Erpressung
– Schwere Körperverletzung
– Aggressionsproblematiken
– Entführung
– Totschlag
– Mord
Solche Delikte werden immer an die zuständige Führerscheinstelle gemeldet und in vielen Fällen wird die Fahrerlaubnis auch eingezogen. Es wird so argumentiert, dass Personen, die ein Verbrechen begehen, durch emotionale oder psychologische Probleme eine Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer darstellen könnten. Mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung sollen Straftäter aber nach dem Ablauf ihrer Strafe die Möglichkeit bekommen, ihre Verkehrstüchtigkeit wieder unter Beweis zu stellen.
Ist eine MPU wegen Straftaten schwierig?
Da es bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung darum geht zu überprüfen, ob jemand, der die Fahrerlaubnis einmal verloren hat, überhaupt wieder hinterm Steuer eines Autos sitzen darf, sind die Anforderungen entsprechend hoch. Allerdings gibt es Abstufungen. Wer zum Beispiel den Führerschein wegen Fahren unter Einfluss von geringeren Mengen von Substanzen verloren hat, der kann mit einem Abstinenznachweis und einem kurzen Gutachtergespräch schon seine Fahrerlaubnis zurückbekommen. Bei solchen Vergehen kann auch eine Nachschulung angesetzt werden, bei der jemand noch einmal ein paar theoretische Fahrstunden absolvieren muss, bevor er wieder Auto fahren darf.
Wer dagegen den Führerschein in Folge einer Straftat wie Einbruch, Körperverletzung, Totschlag oder Mord verloren hat, der muss sich auf eine deutlich intensivere MPU einstellen. Ein Abstinenznachweis ist oft nicht notwendig, wenn der ehemalige Straftäter bei dem Verbrechen nicht unter dem Einfluss von Substanzen stand. Dafür gibt es aber auch keine Möglichkeit einer Nachschulung. Wer eine medizinisch-psychologische Untersuchung wegen einer anderen Straftat machen muss, der kann nur entweder direkt bestehen oder durchfallen.
Wie läuft eine MPU wegen Straftaten ab?
Wurde der Führerschein aufgrund von Gesetzesverstößen eingezogen, dann wird bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unter anderem überprüft, ob jemand noch generell das Wissen und das Reaktionsvermögen hat, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Hierfür gibt es verschiedene Test, die den Aufgaben aus der Fahrschule ähnlich sind. Abgesehen von diesen Tests soll bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung aber auch festgestellt werden, ob ein ehemaliger Sträfling psychologisch gefestigt genug ist, um ohne Gefahr für sich oder andere Personen am Straßenverkehr teilzunehmen. Aus diesem Grund soll nach dem Verbüßen der Strafe ein psychologischer Gutachter zusammen mit den ehemaligen Straftätern aufarbeiten, was für Gründe die Straftat ausgelöst haben.
Wie auch bei anderen MPU-Gesprächen ist die Einschätzung des Gutachters das ausschlaggebende Kriterium, das über das Bestehen der Untersuchung entscheidet. Wenn ein Prüfling es nicht schafft, den Gutachter davon zu überzeugen, dass er sein Verbrechen bereut und dass er emotional und psychologisch gefestigt ist, wird er sehr wahrscheinlich durchfallen.
Kann man von der MPU ausgeschlossen werden?
Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist ohne Einschränkungen durchführbar. Es gibt keine rechtlichen Grundlagen, nach denen jemand von der Untersuchung aufgrund seiner vergangenen Straftaten ausgeschlossen werden darf. Selbst nach schweren Delikten wie Raub oder Totschlag dürfen die verurteilten Personen wieder versuchen, sich ihren Führerschein zurückzuholen, wenn sie vorher ihre Strafe verbüßt haben.
Es gibt auch keine Beschränkungen, wie oft man die Untersuchung machen darf, bis der Führerschein endgültig einbehalten wird. Jeder Besitzer eines Führerscheins darf eine medizinisch-psychologische Untersuchung machen lassen, wenn ihm die Fahrerlaubnis erzogen wurde. Die Untersuchung darf dabei so oft wiederholt werden, bis man sie letztendlich bestanden hat. Allerdings müssen die Prüflinge die Kosten jedes Mal selbst trage, sodass mehrfaches Durchfallen eine sehr teure Angelegenheit sein kann.
Gibt es den Führerschein auch ohne MPU?
Wer nach einem Vergehen seinen Führerschein verloren hat und ihn sich wiederholen möchte, der kommt an der medizinisch-psychologischen Untersuchung kaum herum. Ähnlich wie auch nach dem Bestehen des Führerscheins wird bei der zuständigen Führerscheinstelle vermerkt, dass einer Person der Schein aufgrund einer Straftat entzogen worden ist. Wenn eine MPU-Befragung erfolgreich abgelegt wurde, wird der Führerschein neu ausgestellt. Sollte ein Prüfling die MPU allerdings nicht bestehen, muss er entweder die medizinisch-psychologische Untersuchung wiederholen oder er muss sehr viel Geduld haben. Denn die Verpflichtung zu einem MPU-Termin verjährt. Allerdings muss man fünfzehn Jahre warten, bevor man einen Führerschein nach einem Verbrechen erneut beantragen kann, ohne vorher zur medizinisch-psychologischen Untersuchung gegangen zu sein.