MPU bei ärztlich verordnetem Cannabiskonsum
Bei ärztlich verordnetem Cannabis lässt sich die MPU durch einen Fahrtauglichkeitsnachweis umgehen. Diesen müssen Betroffene stets mitführen. Wer ärztlich verordnet Cannabis konsumiert, muss also nicht zwingend zur MPU. Allerdings sind die Belege über die ärztliche Cannabisverordnung und über die trotzdem bestehende Fahrtauglichkeit stets mitzuführen. Grundsätzliches zum Fahren unter Cannabiseinfluss Wenn ein Kraftfahrer nach einem Cannabiskonsum …